Sinan-G kündigt Statement zum aktuellen Skandal an

Sinan-G

Die geleakten Audio-Aufnahmen rundum Sinan-G schlagen seit Tagen hohe Wellen auf Social Media. Nun reagieren auch mehr und mehr Rapper auf die Anschuldigungen gegen den Essener Rapper. Diejenigen, die Sinan-G gegenüber ohnehin nicht wohlgesonnen gewesen sind, waren unter den ersten, die ihr für schuldig erklärten.

Statements aus der Rapszene

Aber auch Rapper, die eigentlich mit Sinan befreundet sind, verlangen nach einem Statement. So gab Bözemann an, dass er sich bis auf Weiteres von dem Essener reagiert und eine klare und unmissverständliche Erklärung für die Audio-Aufnahmen verlangt. Bis das nicht gegeben ist, liegt der geplante Rückkampf auf Eis:

„Es ist deine Pflicht diese Videos und diese Tonaufnahmen unmissverständlich klar und deutlich zu widerlegen. Kurz gesagt: Es muss einfach unmissverständlich von dir widerlegt werden. (…) Aus diesen Gründen kann ich mit dir keinen Rückkampf machen. Bis diese Sachen von dir unmissverständlich geklärt sind. Sauber und glasklar für uns […]“

Auch Ghazi47, der Streaming-Partner von Sinan hat sich via Instagram geäußert. Er erklärt, dass man von seiner Seite aus nichts hören wird, bis es nicht zumindest eine Aussage von Sinan selbst gibt. Der Post kann auch als Aufruf an die Fans verstanden werden, zunächst den Beschuldigten zu Wort kommen zu lassen, bevor man sich ein Urteil bildet: „Kein Statement, solange Sinan sich nicht geäußert hat!“

Wiederum andere scheinen bereits jetzt von der Schuld des 35-Jährigen überzeugt zu sein. Zemine und Bushido stellten sich klar gegen Sinan-G, während bspw. Jaysus die Audio-Aufnahme als Beweismittel ablehnte. Er argumentierte, dass die Audio kein Beleg sei, solange es keine ungeschnittene Version gibt.

Statement um 18 Uhr

Jetzt kündigt Sinan-G als Beschuldigter an, sich zu der Thematik zu äußern. Heute um 18 Uhr soll sein Statement online kommen. Aufgrund der Schwere der Anschuldigungen gilt es in diesem Fall, ganz besonders kritisch zu sein – sowohl mit Sinan, als auch mit der Gegenseite. Bis nicht das Gegenteil bewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Hier seht ihr die Ankündigung

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