Entscheidung pro Bushido – Gericht verbietet Fler das CCN-Album
(© Marco Verch / CC 2.0)
CCN-Rechte
Seit gut einem Jahr hat sich ein handfester Rechtsstreit zwischen Bushido und Fler angebahnt. Der Maskulin-Chef sprach schon im letzten Sommer davon, ein eigenes CCN-Album zu veröffentlichen. Und quasi zeitgleich dazu begann die Diskussion darüber, ob er die Marke CCN überhaupt benutzen darf. Denn in den letzten 10 Jahren war es ausschließlich Bushido, der Alben unter dem Namen released hat.
Noch letzte Woche sah es gar nicht mal schlecht für Fler aus. Während des ersten Prozesstages bewertete der Richter die Situation wie folgt. Seiner Ansicht nach hätten beide Rapper die Marke zusammen erschaffen und schlug eine Einigung vor, bei der einfach beide Alben unter der Marke releasen könnten. Kurios: Am Ende unterbreitete er sogar das Angebot, dass die Rapper ein Kollaboalbum machen könnten.
„Bushido schuf zwar die Beats, aber der Text wurde gemeinsam verfasst. Im Rap steht der Text im Vordergrund. Sie haben die Marke gemeinsam geschaffen, Bushido hat keine älteren Rechte als Fler. (…) Sie können ja beide Alben unter dem Titel rausbringen – oder keiner. Oder beide zusammen ein Album.“
Einstweilige Verfügung
Bushido wiederum konnte mir diesem Lösungsansatz nicht viel anfangen. Er empfand den Vorschlag als einseitig zu seinem Nachteil und bestand weiterhin auf der einstweiligen Verfügung. Darüber hat der Richter nun entschieden und eine Entscheidung pro Bushido gefällt.
Am Dienstag entschied das Landgericht Berlin, dass Fler keine Alben unter der Marke „Carlo Cokxx N*tten“ veröffentlichen darf. Er darf seine Alben auch nicht mit dem Titel bewerben. In den nächsten 4 Wochen kann Fler nochmal Berufung gegen die Entscheidung einlegen und die einstweilige Verfügung ggf. aufheben lassen:
„Bushido, der „CCN“ inzwischen als Marke angemeldet hat, klagte dagegen. Mit Erfolg. Die Zivilkammer entschied für ihn, drohte dem „Antragsgegner“ Fler mit Ordnungsmitteln „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“. Nicht nur das in Verkehr bringen eines CCN-Albums ist ihm gerichtlich untersagt. Auch „das Bewerben und/oder bewerben lassen“ unter diesem Namen.“
(Quelle: BILD)
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