Haftbefehl wird Fahrerflucht vorgeworfen – Bushido vermutet Drogeneinfluss

(Credits: Amazon Prime Video)

Unerwartetes Chaos

In den sozialen Medien entfaltet sich ein neues Drama um den Rapper Haftbefehl, nachdem eine Überwachungskamera festgehalten hat, wie ein Auto in eine Bäckerei raste und anschließend der Fahrer die Flucht ergriff. Die erschreckenden Bilder, die schnell viral gingen, zeigen den Moment des Aufpralls und das darauffolgende Chaos.

Während die Gemeinschaft noch über die Identität des Fahrers rätselte, kamen Nutzer auf Plattformen wie TikTok und anderen schnell zu dem Schluss, dass es sich um den bekannten Musiker Haftbefehl handeln müsse. Die Art und Weise, wie er aus dem Auto ausgestiegen ist und seine Art zu gehen waren für Fans eindeutig.

Nur Sekunden nach dem Unfall verließ der Fahrer den Unfallwagen, ein Verhalten, das nicht nur ethisch fragwürdig, sondern auch rechtlich bedenklich ist. Fahrerflucht wird in Deutschland streng geahndet und kann bei einem Unfall mit Verletzten zu schwerwiegenden Konsequenzen führen.

Bushidos Vermutungen

Die Kontroverse um Haftbefehl hat nun eine neue Wendung genommen, da sich jetzt auch Rap-Titan Bushido in seinem Podcast zum Thema geäußert hat. Gemeinsam mit Co-Host Marvin California spekulierte Bushido, dass Haftbefehl möglicherweise aus Angst vor einem Drogentest die Flucht ergriffen habe.

Diese These könnte auf Haftbefehls frühere Drogenprobleme anspielen, die öffentlich dokumentiert wurden. Es ist kein Geheimnis, dass der Rapper in der Vergangenheit mit Substanzen wie Lachgas zu kämpfen hatte. Bushido erklärt jedoch, dass eine Flucht kein guter Plan war, da die Polizei binnen kürzester Zeit vor der Tür des Täters stehen würde und bis dahin keine Substanzen aus dem Blutsystem verschwinden können.

Bushidos Kommentare im Podcast erhöhen den Druck auf Haftbefehl und fügen eine weitere Schicht zu den bereits komplexen Vorwürfen hinzu. Die Behörden sind noch dabei, die genauen Umstände des Unfalls zu ermitteln, und es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen sich daraus für Haftbefehl ergeben.

Hier die Folge: