Bushido äußert sich erstmals zum Urteil im Prozess gegen Arafat
(© Marco Verch / CC 2.0)
Bushido-Arafat-Prozess
Der Prozess zwischen Bushido und seinem ehemaligen Freund und Manager Arafat Abou-Chaker ist offiziell beendet. Nach dreieinhalb Jahren und 114 Verhandlungstagen sieht der Richter keine Grundlage für eine Verurteilung von Arafat und seinen Brüdern. Lediglich wegen der heimlichen Tonaufnahmen, die während des Verfahrens eine Rolle spielten, wird Arafat zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro verdonnert.
Für Bushido wiederum gab es eine dicke Abrechnung des Richters, der ihm geradeheraus vorwarf, die Anschuldigungen fabriziert, bzw. bewusst überspitzt zu haben. In einem Gespräch mit dem NDR, kurz nach dem Urteil, zeigte sich Arafat prinzipiell zufrieden mit der Entscheidung. Lediglich die Geldstrafe ist ihm augenscheinlich zu hoch.
Statement von Arafat Abou-Chaker
„‚Ist es ein gerechtes Urteil?‘ Hach, die Bezahlung, ja… ansonsten ist es ein gerechtes Urteil, ja. Jetzt haben alle rausgefunden, dass er ein Lügner ist, und das zählt. Er chillt ja schön in Dubai, wir haben ja die Arschkarte. 4 Jahre nur am Lügen – für nichts und wieder nichts.“
Statement von Bushido
Nun gibt es das Statement der Gegenpartei. Im Interview mit der Freien Presse erklärt Bushido, dass der Prozess für ihn noch lange nicht vorbei ist. Er weist darauf hin, dass das deutsche Rechtssystem ihm die Möglichkeit, vor die nächst höhere Instanz zu treten. Der Rapper kündigt an, den Fall fortsetzen zu wollen.
Die Antwort von Bushido
„Na klar. So ist das deutsche Rechtssystem halt gestrickt. Das hat Vor- und Nachteile. Wenn jemand in der ersten Instanz nicht das bekommt, was er sich erhofft, ist es sehr wahrscheinlich, dass er in Berufung geht. Diese auch zuzulassen ist eine andere Geschichte. Ich bin erstaunt darüber, wie viele Journalisten, von denen ich erwarten würde, dass sie gut informiert sind, falsch berichten.
Denn nicht das Kammergericht würde diese Berufung durchführen, sondern es hat lediglich über deren Zulassung zu entscheiden. Wenn es Arafat Abou-Chakers Antrag geprüft hat und ihn ablehnt, ist das Ding durch. Ließe das Gericht ihn zu, geht der Prozess an die nächst höhere Instanz, also an das Oberlandesgericht.“
Der Bericht der Freien Presse