Bushido enthüllt – Shindy stand nie bei EGJ unter Vertrag

(Credits: Amazon Prime Video)

Shindy

Shindy und Bushido galten eine längere Zeit als legendäres Deutschrap-Duo. Ihre Fans feierten das Duo nicht zuletzt für das gemeinsame Album „Cla$$ic“, sondern auch für Songs wie „Panamera Flow“. Der Song markiert gleichzeitig den Startpunkt der Zusammenarbeit beider Künstler.

Auf dem Song rappt Shindy, dass er von nun an bei EGJ unter Vertrag stehen würde. „Label Nummer Eins, bei dem Shindy unterschreibt“, heißt es. Doch wie Bushido jetzt überraschenderweise enthüllt, stand Shindy formal gesehen nicht bei Bushido unter Vertrag!

In seinem neuen Podcast erwähnt Bushido fast am Rande, dass Shindy zu diesem Zeitpunkt bei einer dritten Firma in der Schweiz unter Vertrag stand. Als Bushido den Rapper auch vertraglich zu sich holen wurde, soll die Schweizer Firma ihn verklagt haben. Schließlich sei er vor Gericht gegangen und habe dort auch gewonnen.

Bushido über den Rechtsstreit wegen Shindy

„Es ist so, dass wirklich viele Leute, denen Shindy ein Begriff ist, wissen, dass wir damals zu Panamera Flow-Zeiten angefangen haben, Musik zu machen. (…) Viele Leute waren der Ansicht – so haben wir es auch propagiert – dass Shindy bei mir unterschrieben hat.

Er war ja nie bei mir unter Vertrag – er war bei einer Schweizer Firma unter Vertrag. Das war alles sehr absurd und dubios, die haben mich dann verklagt. Das waren eigentlich Leute, die man den Kollegen aus Berlin zurechnen müsste. Haben lange prozessiert, letztendlich ist es dazu gekommen, dass die Schweizer Firma den Prozess haushoch verloren hat. (…)

Zufällig war Shindy nie bei EGJ gesignt – das war alles sehr dubios. Das hat auch zu einer Rechtsstreiterei geführt. Es war ganz lustig, das wundert mich bis heute, dass das an der Presse vorbeigegangen ist (…) Es gab ein Gerichtsprozesstag, da kam D-Bo als Zeuge, Arafat war Zeuge, Beatzarre war Zeuge, Djorkaeff war Zeuge. (…) Shindy war mein Streithelfer auf meiner Seite, Arafat ist der Schweizer Firma beigetreten. So haben wir uns echt lange vor Gericht gestritten. Das Ding haben die Schweizer verloren, sind in Berufung gegangen und die Berufung wurde abgewiesen.“

Hier hört ihr den Podcast