Strafe steht fest – Jetzt wurde der Anzeigenhauptmeister selbst verurteilt

Anzeigenhauptmeister

Jeder der die Reportage über den Anzeigenhauptmeister gesehen hat, wusste sofort: Hier ist gerade ein deutsches Internet-Phänomen geboren. Inzwischen dürfte jeder von Niclas Matthei, einem 18-Jährigen, der sich selbst als „Anzeigenhauptmeister“ bezeichnet, mitbekommen haben.

Er durchstreift die Straßen verschiedener deutscher Städte und verteilt dort Anzeigen gegen Falschparker, Verkehrssünder und alle anderen, die in irgendeiner Weise gegen geltendes Recht verstoßen. Dass er damit eine Menge Hass auf sich zieht, ist klar. Nicht wenigen geht er damit sogar derartig gegen den Strich, dass der junge Möchtegern-Ordnungshüter zum Teil sogar auf offener Straße angegriffen wird.

Volksverhetzung

Nun stand der Anzeigenhauptmeister, dessen erklärtes Ziel es ist, für Recht und Ordnung auf Deutschlands Straßen zu sorgen, jedoch selbst im Fokus der Justiz. Mehr noch: Der 18-Jährige wurde sogar ganz offiziell nach § 130 des Strafgesetzbuches wegen Volksverhetzung verurteilt.

In der Öffentlichkeit war die Verurteilung bisher kaum bekannt, da er die Straftat als 17-Jähriger begangen haben soll. Nach Jugendrecht durfte das Verfahren aus diesem Grund nicht öffentlich stattfinden. Durch einen Bericht von Focus kommen nun jedoch einige Details ans Licht. Rechtsanwalt Christian Solmecke hat den Fall für das Blatt zusammengefasst und die Aussichten auf eine Revision eingeordnet.

Christian Solmecke über die Verurteilung

„Er soll den Tod einer Person gefordert haben, die ungeimpft ist. (…) Er bestreitet das, aber das Gericht sagt, ne, kannst du noch so sehr bestreiten. Ist hier passiert. Die Richter sind sich da sicher gewesen, dass er das alles veröffentlicht hat. (…) Zum Zeitpunkt der Tat war er noch Schüler und keine 18. (…)

Er hat eine vierstellige Geldstrafe bekommen und ist auch noch wegen Volksverhetzung zu 100 Arbeitsstunden verurteilt worden. (…) Er möchte dagegen vorgehen, das heißt er möchte Rechtsmittel einlegen. Fühlt sich da zu Unrecht verurteilt. Dann wird erst ein weiteres Gericht beurteilen, ob er sich da strafbar gemacht hat. Der erste Richter war sich seiner Sache aber sehr sicher.“

Hier seht ihr die Meldung

Focus.de