Steuerhinterziehung – Soviel Geld muss Shindy jetzt zahlen

(Credits: Willibald11 / CC BY-SA 4.0)

Shindy

Vor kurzem wurde bekannt, dass Shindy wieder im Fokus der Justiz steht. Im Dezember letzten Jahres erließ das Amtsgericht Stuttgart einen Strafbefehl gegen Shindy. Dabei geht es um einen Steuerschaden von 90.000 Euro, der durch nicht angegebene Einnahmen entstanden sein soll. Der Rapper sah dies jedoch anders und zahlte die geforderten 80.000 Euro nicht. Die BILD schreibt dazu:

„Im Dezember erließ das Amtsgericht einen Strafbefehl über 80 000 Euro (320 Tagessätze). Die Staatsanwaltschaft wirft Michael Conrad Schindler alias Shindy vor, Einnahmen aus dem Musikgeschäft bar kassiert und in der Umsatzsteuer-Erklärung nicht angegeben zu haben. Der Steuer-Schaden soll insgesamt 90 000 Euro betragen.“ (Quelle: BILD)

Steuern aus der EGJ-Zeit

Und noch ein weiteres Detail aus dem nicht-öffentlichen Prozess wurde bekannt. Bei dem Steuerschaden soll es nämlich vor allem im Live-Einnahmen gehen, die Shindy während seiner EGJ-Zeit erzielte. Dort soll er Geld in bar kassiert haben, die er nicht in seiner Steuererklärung deklariert hat. Eine Aussage machte Shindy nicht.

55.000 Euro Geldbuße

Nun wurde ein Ergebnis in dem Verfahren erzielt. Shindy wird nicht gerichtlich verurteilt. Stattdessen hat man sich darauf geeinigt, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Der Richter erklärte, dass die Taten lange her sind und Shindy die Steuern in der Zwischenzeit offenbar bereits bezahlt hat.

Anstatt des Strafbefehls über 80.000 Euro muss Shindy nun 25.000 Euro an den Staat zahlen. Außerdem spendet er jeweils 15.000 Euro an zwei gemeinnützige Vereine. Damit entgeht Shindy einer weiteren Verurteilung. Wegen einer Schlägerei im Jahr 2016 ist er bereits einmal wegen Körperverletzung vorbestraft:

„Richter Matthias Buchen (46) stellte das Verfahren mit Shindys Zustimmung gegen eine Geldauflage von 55 000 Euro ein. Begründung des Richters: „Die vorgeworfenen Taten sind schon lange her. Zudem wurde der Steuerschaden beglichen.“ (…) 25 000 Euro Geldbuße gehen an die Staatskasse, jeweils 15 000 Euro erhalten die Olgäle-Stiftung (Stuttgarter Kinderklinik) und ein Hilfsverein für Straffällige.“ (Quelle: BILD)

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