Drogengeschäft gestört – Das Sinaloa Kartell hat P. Diddy verklagt

Kartell gegen Diddy

In einem bemerkenswerten Fall hat Alfredo P. Gonzalez, der sich als Mitglied des Sinaloa-Drogenkartells identifiziert, eine Klage gegen den bekannten Hip-Hop-Mogul Sean „Diddy“ Combs und sein Unternehmen Bad Boy Entertainment eingereicht.

Die Anschuldigungen: Verleumdung, die angeblich Gonzales‘ illegales Drogengeschäft zerstört hat. Eingereicht wurde der Fall beim Southern District of New York, doch die oberste US-Bezirksrichterin Laura Taylor Swain hat die Klage am 12. August rasch abgewiesen.

Gonzalez, der derzeit eine Haftstrafe in Colorado absitzt, forderte einen Schadensersatz in Höhe von 666.000 US-Dollar. Er behauptet, dass Diddy und seine Mitstreiter seinen Ruf in der kriminellen Unterwelt von New York beschädigt hätten.

Diese Beschuldigungen erwiesen sich als besonders ungewöhnlich, da sie aus einer Welt stammen, die normalerweise weit entfernt von legalen Auseinandersetzungen bleibt. Die Ursache des Streits soll eine Weigerung von Gonzalez gewesen sein, auf Combs‘ angebliche Aufforderungen einzugehen, Minderjährige für Partys zu schmuggeln.

Gerichtsprozess

Nachdem Gonzalez diese Anfragen abgelehnt hatte, soll ihm gedroht worden sein, sein Leben zur „Hölle“ zu machen. Diese Drohung führte angeblich zum Verlust seiner Kontakte im Drogengeschäft in New York, was die Grundlage seiner Klage bildete.

Die Entscheidung von Richterin Swain, die Klage abzuweisen, stützte sich auf mehrere wichtige Punkte. Zuerst erklärte sie, dass Gonzalez aufgrund der illegalen Natur seiner geltend gemachten Verletzungen keine rechtliche Befugnis zur Klage habe. Das Gericht urteilte, dass Aktivitäten, die gegen das Gesetz verstoßen, keinen Anspruch auf rechtlichen Schutz bieten.

Schließlich verweigerte die Richterin Gonzalez die Möglichkeit, seine Klage zu ändern. Sie argumentierte, dass die Mängel in seiner Klage durch eine Änderung nicht behoben werden könnten, was den endgültigen Schlusspunkt unter diesen ungewöhnlichen Rechtsstreit setzte.

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