Richter greift ein – Bushido beleidigt Arafat Abou-Chaker vor Gericht

Marco Verch / CC 2.0)

Arafat Abou-Chaker

Es gibt mal wieder ein Gerichtsverfahren zwischen Arafat Abou-Chaker und Bushido. Gegen den Chef des Abou-Chakers-Clans und ehemaligen Manager von Bushido läuft derzeit ein Verfahren wegen Urkundenfälschung in Frankfurt an der Oder. Grund dafür sind gefälschte Rechnungen, die er im Laufe ihrer Zusammenarbeit ausgestellt haben soll.

Bushido als Zeuge

Bushido selbst fungiert in dem Fall als Zeuge und sagte am gestrigen Montag vor Gericht aus. In seiner Aussage berichtete der 46-Jährige abermals sehr umfangreich von seiner Zusammenarbeit mit Arafat Ab0u-Chaker und rollte praktisch ihre gesamte Geschichte noch einmal für den Richter auf.

Dabei ging es unter anderem auch um ihren Bruch und ihre zahlreichen geschäftlichen Verflechtungen. Der Rapper erklärt, eine Abfindung in Höhe von 1 Million Euro für Arafat bereitzuhalten. Dort geht es um ein gemeinsames Mietshaus, das er übernehmen will. Außerdem gibt es weitere Informationen zur beschlagnahmten Immobilie in Rüdersdorf. Auch hier steht das Geld von Bushido bereit, um den Kredit abzulösen, womit die Zwangsverwaltung wohl aufgehoben werden wird.

Aktuell versucht sich Bushido außerdem das Geld aus der gemeinsamen Immobilien-Firma zurückgeholt. Schon vor Jahren warf er Arafat und dessen Bruder Rommel vor, unerlaubt das Konto der Firma leergeräumt zu haben. Vor Gericht sprach er nun wörtlich davon, dass sie das Firmenkonto unberechtigt „geplündert“ hätten:

„Und eine Woche später hat der Angeklagte am 29. März über seinen Bruder Rommel bei der Volksbank Berlin 180.000 Euro abgehoben. Das geht natürlich nicht, dass der Angeklagte Firmengeld für Baukosten auf dem Privatgrundstück benutzt. Das Geld steckte ja in der Firma.“

Richter greift ein

Diverse Medien berichten darüber, dass Bushido sehr umfangreich aussagt und in seiner Aussage auch einige Scherze macht. Dabei fallen auch Seitenhiebe an Arafat, den er nur als „der Angeklagte“ bezeichnet. Dabei soll auch eine Beleidigung gefallen sein, durch die sich der Rapper eine Ermahnung des Richters einfing.

Leider gibt keiner der Berichte wider, um welches Wort es hier konkret geht. Zumindest eine Quelle zitiert die Ermahnung des Richters jedoch mit den Worten: „Keine Beleidigungen im Gerichtssaal.“ Es muss sich also um einen handfesten verbalen Angriff gehandelt haben, den Bushido vor Gericht von sich gab.

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