„Der Pate von Berlin“ – Clan-Boss von Al-Zein schließt Deal mit Deutschland

Mahmoud Al-Zein

Vor fast 4 Jahren gelang den deutschen Behörden ein Erfolg, an dem sie fast 30 Jahre lang gescheitert sind. Mahmoud Al-Zein, auch bekannt als „Pate von Berlin“ und Chef des berüchtigten Al-Zein-Clans, wurde aus dem Land vertrieben. Im Januar 2021 reiste er in die Türkei aus, um einer Abschiebung zu entgehen.

Auf die Ausreise folgte eine offizielle Einreisesperre in den gesamten Schengenraum. Für 7,5 Jahre sollte der heute 58-Jährige nicht mehr nach Deutschland einreisen können. Berlins Innensenator sprach damals von einem „großen Erfolg“ der Justiz gegen die Clankriminalität: „Es lohnt sich den Druck aufrechtzuerhalten und hartnäckig dranzubleiben. (…) Es ist nur eine Person, aber es ist eine besondere Person. Das zeigt unsere Entschlossenheit“

„Pate von Berlin“

Offiziell soll der „Pate von Berlin“ Mahmut Uca heißen und türkischer Staatsbürger sein. 1982 oder 1983 (widersprüchliche Angaben) reiste er nach Deutschland ein und gab sich als staatenloser aus dem Libanon aus. Sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt, da die Behörden schon damals Verdacht schöpften.

In der Folge konnte er nie den deutschen Pass bekommen, wurde jedoch für 30 Jahre hier geduldet. Und das trotz mehrfacher Vorstrafen – so wurde er 70 Mal als Tatverdächtiger erfasst und 11 Mal verurteilt. Außerdem soll er eine große Nummer im Rotlichtmilieu und dem Drogenhandel sein. In seiner Autobiographie sprach er davon, dass er auch unter anderen Clans respektiert wird.

Einreisesperre verkürzt

Nun hat Mahmoud Al-Zein einen Deal mit dem deutschen Staat geschlossen. Die Berliner Behörden haben seine Einreisesperre von 7,5 Jahre auf 4,5 Jahre verkürzt. Das bedeutet konkret: Im Juli 2025 darf er ganz offiziell und vollkommen unbescholten wieder nach Deutschland einreisen.

Allerdings wird er auch dann nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Gerichtssprecher Stephan Groscurth erklärt, dass der Boss des 3000-köpfigen Clans erst ein Visum beantragen müsse und als normaler türkischer Bürger angesehen wird: „Die Aufhebung der Einreisesperre beutetet nicht, dass der Kläger einen Anspruch auf Rückkehr nach Deutschland hat. (….) Er ist dann ein normaler türkischer Staatsbürger, der ein Visum beantragen muss.“

(Quelle: BILD)

Hier seht ihr die Meldung

Bild.de