Fler ist vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bushido gescheitert

Fler vs. Bushido

Schon seit gut einem Jahrzehnt sind sich Fler und Bushido sowohl musikalisch, als auch privat feindlich gesinnt. Ihr letzter gemeinsamer Song „CCNDNA“ erschien im Jahr 2017 und basierte wohl schon damals nicht mehr auf Freundschaft, sondern aus geschäftlichem Kalkül, bzw. dem guten Verhältnis zwischen Fler und anderen EGJ-Mitglieder.

Noname

Seit 2019 stehen sich Fler und Bushido nicht nur als Beef-Gegner, sondern auch als Kläger und Angeklagter gegenüber. In diesem Jahr veröffentlichte Fler nämlich den mittlerweile berühmt-berüchtigten Disstrack „Noname“ gegen Bushido. Vor dem Landgericht München wurde damals auf Klage der Familie Ferchichi entschieden, dass Fler einige Zeilen aus dem Song streichen muss.

Aber während die Zeilen im Youtube-Upload des Disstracks nachträglich zensiert wurden, spielt Fler den Song weiterhin live. Und dort werden die verbotenen Lines weiterhin vom Publikum mitgerappt. Dafür gab es jedes Mal ein Ordnungsgeld gegen Fler, weil er sich der Entscheidung des Gerichts widersetzen würde: Weil er die Zeilen beim Konzert nicht rappt, sie aber von den Fans aufgefüllt werden.

Bundesverfassungsgericht

Wie Legal Tribunal Online meldet, wollte Fler dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht vorgehen. Er hat nicht eingesehen, ein Ordnungsgeld zu zahlen, obwohl er die zensierten Lines nicht selbst rappt. Jetzt wurde entschieden, dass die Beschwerde von Fler nicht von den Verfassungsrichtern akzeptiert wird:

„Fler verliert vor dem Bundesverfassungsgericht. Seine Verfassungsbeschwerde gegen ein Ordnungsgeld in Höhe von 65.000 Euro nahm das Gericht nicht zur Entscheidung an. Fler hat nicht ausreichend begründet, warum u.a. seine Kunstfreiheit verletzt ist.“

Fans rappen die Zeilen mit

Viermal musste er bis jetzt eine Strafe dafür zahlen, dass seine Fans eine Zeile mitrappen. Das Gericht sah den Rapper dadurch jedoch nicht in seinen Grundrechten eingeschränkt. Sie haben somit entschieden, dass Fler effektiv für seine Fans haften muss:

„Die Konsequenz bei Verstoß gegen eine Verbotsverfügung lautet regelmäßig: Ordnungsgeld. Nachdem Fler vier davon kassiert hatte, zog er beim fünften Mal sogar nach Karlsruhe. Sein Hauptargument: Er könne nicht verantwortlich gemacht werden, wenn das Publikum die verbotenen Passagen singe.“

Hier seht ihr die ganze Meldung

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