Gericht legt das aktuelle Einkommen von Arafat Abou-Chaker offen
Arafat Abou-Chaker
Im Prozess zwischen ihm und Bushido kam heraus, dass Arafat Abou-Chaker etliche geheime Tonaufnahmen angefertigt hat. Privatgespräche, Telefonate, geschäftliche Termine – nahezu alles wurde von dem ehemaligen Musik-Manager aufgenommen und gespeichert. Darunter wohl auch Gespräche mit Rap-Stars wie Fler, Shindy, Shirin David und Co.
Geheime Tonaufnahme
Jetzt steht der mutmaßliche Clan-Chef wegen einer dieser unerlaubten Tonaufnahmen vor Gericht. Konkret geht es um ein Gespräch, das am 5. März 2020 stattgefunden hat. Einer der Gesprächsteilnehmer ist Bushido gewesen, der damals bei der Begehung der Immobilie in Kleinmachnow dabei gewesen ist. Damals ging es darum, den Wert des Objekts zu ermitteln.
Wegen dieser Tonaufnahme wurde der 48-Jährige wegen der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ verurteilt und zu einem Strafbefehl verdonnert. 54.000 Euro Strafe sollte er laut diesem an den Staat zahlen. Jetzt streitet Arafat Abou-Chaker vor Gericht, vor allem aufgrund der Höhe der Strafe.
Monatseinkommen
Denn die Höhe einer Geldstrafe bemisst sich am verfügbaren Nettoeinkommen des Angeklagten. In diesem Fall setzt sich der Strafbefehl von 54.000 Euro aus 120 Tagessätzen á 450 Euro zusammen. Dies würde bedeuten, dass das Gericht davon ausgeht, dass Arafat Abou-Chaker ein Nettoeinkommen von 13.500 Euro hat. Die Strafe entspricht also 4 Monatseinkommen von ihm.
Gegen diese Summe hat Arafat Abou-Chaker allerdings Einpruch eingelegt. Auch wenn er den Strafbefehl selbst akzeptiert hat, wie ein Gerichtssprecher bestätigt, ist der mit der Höhe der Summe nicht einverstanden. Er und seine Anwälte geben sein tatsächliches Einkommen deutlich niedriger an als das Amtsgericht Potsdam.
Seine Anwälte meinen nämlich, dass Arafat derzeit nut 560 Euro im Monat durch „Kundenaquise und Werbung“ verdienen würde. Wie hoch das Einkommen tatsächlich ist, wird gerade in einem weiteren Prozess vor dem Landgericht Berlin ermittelt. Die Zahlen, die sich dort ergeben, werden für den aktuellen Strafbefehl übernommen.
(Quelle: Märkische Allgemeine)
Der Bericht in der Märkischen Allgemeinen
