„Der Polizist soll das Recht haben, dich zu erschießen“ – Montanablack äußert sich zu seinem Skandal-Statement

Montanablack

Vor wenigen Tagen wandte sich Montanablack mit einem ziemlich drastischen Statement an die Öffentlichkeit. Während immer wieder diskutiert wird, ob wir ein Problem mit Polizeigewalt haben und in welchen Fällen es wirklich gerechtfertigt ist, Schusswaffen einzusetzen, macht der Streamer eine ziemlich einfache Rechnung auf: Sobald ein Polizist angegriffen wird, soll er den Angreifer erschießen dürfen.

Das Statement von Montanablack

„Wenn du einen Polizisten schlägst mit der Faust. Dann finde ich, sollte der Polizist das Recht haben, dich zu erschießen. Und damit meine ich nicht, dir einfach ins Bein zu schießen. Sondern dich einfach zu erschießen. Natürlich wäre schöner für dich, wenn er dir ins Bein schießt, aber wenn er es halt nicht macht, dann hast du halt Pech gehabt.“

Zurückgerudert

Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass Polizisten schießen dürfen, sobald eine Gefahr für Leib und Leben besteht oder wenn damit ein unmittelbar bevorstehendes Verbrechen verhindert werden kann. Im realen Leben wenden Polizisten ihre Schusswaffe meistens dann ein, wenn eine Person bewaffnet ist und sich durch andere Mittel nicht mehr aufhalten lässt. Aber auch hier ist der Gebrauch der Pistole kein Automatismus und unterliegt gesetzlichen Vorgaben.

Einen Tag später rudert Montanablack in Bezug auf sein Statement zurück und erklärt, dass er lediglich das Recht auf Selbstverteidigung von Polizisten unterstreichen wollte. Der Unterschied zur bereits bestehenden Gesetzeslage ist hier vor allem auf die Bewaffnung des Angreifers bezogen. Auch wenn er sich selbst nicht ganz sicher zu sein scheint, fordert er letztendlich, dass Polizisten ihre Waffe auch gegen unbewaffnete einsetzen können dürfen.

Die Ergänzung zum Statement

„Natürlich ist es nicht so, dass sagen möchte, dass ein Polizist der angegriffen wird, einen Freifahrtsschein hat, jemanden zu erschießen. Also zu töten. Da hab ich mich in der Situation ein bisschen falsch artikuliert. Aber ein Polizist der angegriffen wird, sollte definitiv das Recht haben, sich zu verteidigen.

Und das Recht eines Polizisten sollte auch sein, wenn er angegriffen wird von jemandem, dass er auch Gebrauch von seiner Schusswaffe machen darf. (…) Man sollte sich nicht wundern, wenn man einen Polizisten – den Arm des Gesetzes – angreift (…) sollte man sich nicht wundern wenn man angeschossen oder erschossen wird. Und das sollte auch das gute Recht von einem Polizisten sein, von der Dienstwaffe Gebrauch zu machen wenn man im Dienst attackiert wird.“

Sein Statement