P. Diddy muss erneut eine juristische Niederlage einstecken
(Photo: Nikeush, CC BY-SA 4.0 )
Diddys Kautionsantrag erneut abgelehnt
Sean „Diddy“ Combs muss eine weitere juristische Niederlage einstecken: Ein US-Bundesrichter lehnte seinen Antrag auf Freilassung gegen Kaution in Höhe von 50 Millionen US-Dollar ab. Damit bleibt der Musikmogul weiterhin im Metropolitan Detention Center (MDC) in Brooklyn inhaftiert. Die Entscheidung kommt nur wenige Wochen vor seiner endgültigen Urteilsverkündung am 3. Oktober.
Richter Arun Subramanian begründete seine Entscheidung damit, dass es keine „außergewöhnlichen Gründe“ gebe, die eine Freilassung vor der Urteilsverkündung rechtfertigen würden. „Diddys Anwälte könnten zwar einen Punkt haben, was die Anwendung des Mann Act betrifft, aber es gibt in diesem Fall auch Beweise für Gewalt, Zwang oder Unterwerfung im Zusammenhang mit den Handlungen der Prostitution.“ Damit folgt das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die bereits bei einem früheren Antrag auf Freilassung auf die Schwere der Vorwürfe hingewiesen hatte.
Diddys Verteidigung hatte argumentiert, dass es keinen Präzedenzfall gebe, in dem jemand wegen ähnlicher Vorwürfe vor dem Urteil inhaftiert bleibe. Zudem wurde betont, dass der 55-Jährige weder vorbestraft sei noch ein Fluchtrisiko darstelle. „Er ist vermutlich der einzige Mann in Amerika, der für das Anheuern männlicher S*xarbeiter für seine Freundin in Untersuchungshaft sitzt,“ betonte sein Anwaltsteam. Doch das Gericht blieb hart.
Strategie hinter Gittern - und Hoffnung auf Gnade
Trotz der abgelehnten Freilassung zeigt sich Diddy seit Wochen von einer neuen Seite. Inhaftiert im MDC Brooklyn, nimmt er aktiv an Therapie- und Rehabilitationsprogrammen teil. Neben psychologischer Betreuung und Drogenrehabilitation engagiert er sich im STOP-Programm gegen s*xuelle Gewalt - ein ungewöhnlicher Schritt für jemanden mit seinem Image als „Bad Boy for Life“.
Diese Maßnahmen könnten auch Teil einer Verteidigungsstrategie sein. Denn obwohl Diddy in mehreren Anklagepunkten freigesprochen wurde, drohen ihm wegen zweier Verurteilungen bis zu 20 Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft fordert jedoch lediglich 4 bis 5 Jahre, während seine Anwälte auf eine Strafe von unter zwei Jahren plädieren.
Ein Hoffnungsschimmer bleibt: Medienberichten zufolge soll Ex-Präsident Donald Trump offen dafür sein, Diddy zu begnadigen. Eine Entscheidung darüber könnte allerdings erst nach dem Urteil am 3. Oktober fallen. Bis dahin bleibt Diddy hinter Gittern - trotz aller millionenschweren Versuche, sich freizukaufen.
Hier die Meldung des TMZ:
