Scam-Werbung – Drohen Capital Bra jetzt Geld- und Freiheitsstrafe?
Scam-Werbung
So ziemlich jeder dürfte von der Scam-Werbung mitbekommen haben, die eine ganze Zeit lang im Deutschrap grassierte. Etliche große Künstler haben in den vergangenen Monaten Werbeposts geteilt, in denen eine offensichtliche Betrugsmasche beworben wird. Einige Fans im Netz berichten davon, teils 500 Euro oder mehr durch diese Masche verloren zu haben.
Capital Bra, Katja & Co.
Die Masche funktioniert immer gleich: Ein bekannter Influencer teilt einen vermeintlichen Wettschein von Tipico oder einem anderen Sportwettenanbieter. Auf dem Wettschein wird suggeriert, dass der Rapper den Schein selbst abgeschlossen hat und teils Beträge im Bereich von 6.000 bis 30.000 Euro gewonnen hat.
Dass die Wettscheine nicht von den Rappern selbst stammen, dürfte offensichtlich sein. Und auch dass die „Tipps“, für die man in den Telegram-Gruppen entsprechend bezahlen muss, nicht echt sind, sollte eigentlich klar sein. Trotzdem fallen viele leichtgläubige Fans auf die Masche rein, entweder aus Naivität oder schlimmstenfalls aus Verzweiflung, um ihre finanziellen Probleme zu lösen.
In den letzten paar Wochen und Monaten haben sich etliche deutsche Rapper dazu hinreißen lassen, Werbung dieser Art zu posten. Darunter auch Capital Bra, Ra’is und Katja Krasavice, ebenso wie viele weitere. Erfreulich ist zumindest, dass die betreffenden Artists die Werbung nicht mehr posten seitdem die Kritik daran größer wurde.
Straflose versuchte Beihilfe
Nun hat sich Legal Tribunal Online mit den rechtlichen Fragen hinter diesen Posts beschäftigt. Und die Erkenntnisse dürften durchaus erleichternd für die oben genannten Artists sein. Dass sie strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, ist laut Jonas Saathoff nämlich relativ unwahrscheinlich.
Sollte ein Gericht zu der Einschätzung kommen, dass die Werbepostings eine bewusste Beihilfe zum Betrug gewesen sind, könnten auch die Rapper haften. In diesem Fall wäre sogar eine Anklage wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs denkbar. Zu diesem Szenario wird es allerdings nicht kommen, was LTO argumentativ sehr genau aufgeschlüsselt ist.
Wahrscheinlich ist eher, dass Capital Bra und den anderen schlimmstenfalls „grob fahrlässige Beihilfe“ vorgeworfen werden könnte, was straflos ist. Auch die versuchte Beihilfe, was die Kunden des Scam-Dienstes betrifft, ist straflos. In beiden Fällen fehlen gewisse Charakteristika, die den Tatbestand der Beihilfe zum Betrug erfüllen würden. Die Beteiligten kommen also mit einem blauen Auge davon.
Jonas Saathoff schätzt die Lage ein
„Sofern es den deutschen Strafverfolgungsbehörden nicht gelingen sollte, die Haupttäter aufzuspüren, wird die Betrugsmasche vermutlich kein strafrechtliches Nachspiel haben. Die geprellten Kunden dürften aber ihre Lektion gelernt haben: In dieser Welt gibt es nichts geschenkt, auch keine Gewinne aus Sportwetten.“
(Quelle: LTO)
Capital Bra wird als größtes Beispiel angeführt
