Angeklagter im 2Pac-Mordfall musste erneut vor Gericht und wurde verurteilt
Gerichtsentscheidung: Haftstrafe wegen Knast-Schlägerei
Der wegen des Mordes an 2Pac angeklagte Gangmitglied Keefe D ist erneut vor Gericht erschienen - diesmal wegen einer Schlägerei hinter Gittern. Der Vorfall ereignete sich, während er auf den Prozess im 2Pac-Fall wartete. Das Gericht verhängte nun eine Strafe zwischen 16 und 40 Monaten Haft.
Keefe D betonte vor Gericht, er habe nicht den Streit begonnen. „Ich wurde angegriffen. Es war falsch, ich weiß, dass man im Gefängnis nicht kämpfen darf. Der Typ hat mich angegriffen.“ Laut seiner Darstellung habe er lediglich reagiert, um sich zu schützen.
Auch seine Erziehung führte er an: „Meine Eltern haben mich so erzogen, mich zu verteidigen, und genau das habe ich getan. Das ist total falsch, Mann.“ Da er bis zum großen Prozess ohne Kaution einsitzt, dürfte er den Großteil der neuen Strafe bereits im Gewahrsam absitzen. Der eigentliche Mordprozess ist erst für Februar terminiert.
Mordprozess um 2Pac: Verteidigung, Zweifel und Alibi
Im Hauptverfahren weist Keefe D jede Beteiligung am tödlichen Anschlag auf die Rap-Legende strikt zurück. „Ich war’s nicht“, erklärte er in seinem ersten Interview seit der Festnahme und stufte den Fall der Anklage herab: „Die haben nichts. Kein Gewehr, kein Auto, kein Keefe D, gar nichts.“ Er bezeichnet sich konsequent als unschuldig.
Seine Anwälte beantragten zudem, das Verfahren einzustellen - wegen angeblich fehlender Beweise. In der Eingabe heißt es, diese Verfolgung stehe weltweit im Fokus und Nevada müsse Rechtsstaatlichkeit beweisen. Zudem argumentiert die Verteidigung, eine Verurteilung dürfe nicht auf unbestätigten außergerichtlichen Aussagen basieren.
Keefe D will zur Tatzeit hunderte Meilen entfernt in Los Angeles gewesen sein und nennt „ungefähr 20 oder 30 Leute“ als Alibi-Zeugen. Wichtig: Er ist derzeit lediglich angeklagt, nicht verurteilt. Bis zum finalen Urteil gilt daher weiterhin die Unschuldsvermutung in allen Anklagepunkten für ihn verbindlich.