Gutachten zur Todesursache von Xatar (†43) veröffentlicht

(Credits: Giwar Hajabi / CC BY-SA 2.0)

Xatar

Am 7. Mai 2025 ist Xatar von uns gegangen. Und noch heute gibt es etliche offene Fragen zu den Umständen seines Todes und den Ermittlungsergebnissen der Kölner Staatsanwaltschaft. Bspw. warum sein offizielles Todesdatum auf den 7. Mai datiert wird, es aber zunächst hieß, dass er am Morgen des 8. Mai noch am Leben gewesen sein soll.

Ermittlungen eingeleitet

Bereits am Abend des 8. Mai, an dem der Rapper gegen 18:30 Uhr tot aufgefunden worden ist, fand eine Obduktion statt. Dabei wurde eine „äußerliche Gewalteinwirkung“ als Todesursache ausgeschlossen. Außerdem wurde eine Ermittlung durch Staatsanwaltschaft eingeleitet.

Im Juni, also einige Wochen später, wurde erneut bestätigt, dass Ermittlungen zu einem potenziellen „Fremdverschulden“ laufen. Auch ein toxikologisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, das jedoch mehrere Wochen in Anspruch nehmen sollte. Am Ende sollte es gut 4 Monate dauern – aber jetzt sind die Ergebnisse dieses toxikologischen Gutachten da.

Gutachten abgeschlossen

Die Staatsanwaltschaft Köln hat nun die Ergebnisse des toxikologischen Gutachtens veröffentlicht. Dort heißt es, wie schon bei der Obduktion, dass es keine Hinweise auf ein mögliches Fremdverschulden gibt. Die Ermittlungen rund um den Tod von Xatar wurden dementsprechend eingestellt.

Weitere Ergebnisse aus dem Gutachten wolle man der Öffentlichkeit aber nicht zur Verfügung stellen. Grund dafür ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Xatar und die Privatsphäre seiner Familie. Damit einhergehend wird man auch keine weiteren Angaben zur konkreten Todesursache des Rap-Moguls machen.

Die Familie von Xatar kündigte an, die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über weitere Erkenntnisse zu informieren. Ob dies auch die Bekanntgabe seiner Todesursache mit einschließt, bleibt offen. Somit obliegt es seinen Angehörigen, weitere Details zu nennen oder nicht.

Das Statement der Staatsanwaltschaft

„Die Staatsanwaltschaft Köln hat die Ermittlungen zu den Todesumständen von Giwar Hajabi nach Auswertung des von ihr in Auftrag gegebenen chemisch-toxikologischen Gutachtens abgeschlossen. Es haben sich insgesamt keine Hinweise darauf ergeben, dass der Tod des Künstlers durch schuldhaftes Verhalten anderer Personen verursacht worden wäre. Das Todesermittlungsverfahren ist daher eingestellt worden. Vor diesem Hintergrund wird die Staatsanwaltschaft zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten des Verstorbenen und seiner Angehörigen keine weiteren Einzelheiten zu Ermittlungsergebnissen mitteilen.“

Hier seht ihr die Meldung

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