Katja Krasavice erhält 6-stellige Geldstrafe und Führerscheinsperre

Katja Krasavice

In der Nacht auf den 29. Mai wurde Katja Krasavice völlig besoffen am Steuer erwischt. Auf dem Rückweg von einer Privatparty bei ihrer Freundin wurde die 29-Jährige von der Polizei angehalten und ein Blutalkoholwert von 1,4 Promille bei ihr gemessen. Damit galt die Rapperin, die im Stadtteil Leipzig-Südwest unterwegs war, als absolut fahruntüchtig.

Strafbefehl

Jetzt ethält die 29-Jährige die Konsequenzen ihrer Trunkenfahrt. Das Amtsgericht hat laut Spiegel und Bild einen Strafbefehl gegen die Rapperin erlassen und sie dabei zu einer saftigen Strafe verdonnert. Zum einen muss sie eine Geldstrafe „in einer unteren sechssteligen Höhe“ bezahlen, also etwas mehr als 100.000 Euro.

Außerdem wurde eine 10-monatige Führerscheinsperre gegen sie verhängt. Im Anschluss an diese Sperre wird Katja Krasavice vermutlich noch eine MPU machen müssen, da die Sperre im Zusammenhang mit Alkohol verhängt wurde. Rechtskräftig ist der Strafbefehl noch nicht. Die Wahl-Berlinerin hat eine Einspruchsfrist von 2 Wochen, was bei Einspruch einen Gerichtsprozess auslösen würde.

Katja Krasavice erhält Strafbefehl

Spiegel.de

Mögliche Amtsanmaßung

Über den aktuellen Strafbefehl hinaus, droht Katja Krasavice noch ein zusätzliches Gerichtsverfahren. Sie hatte nach Bekanntwerden ihrer Trunkenfahrt eine Whatsapp-Nachricht geteilt, die angeblich von einem der beteiligten Polisten stammte. Inzwischen häufen sich die Hinweise darauf, dass diese Nachricht ein Fake sein könnte.

Dieser Fall wurde in der aktuellen Strafe noch nicht einkalkuliert, sondern wird gesondert behandelt. Mitte Oktober kam es in diesem Zusammenhang zu mehreren Hausdurchsuchungen und einer Razzia im Berliner Penthouse von Katja Krasavice. Dort wurde unter anderem auch die Person ermittelt, der die Sprachnachricht verschickt hat. Der 28-Jährige gab an, im Auftrag von Katjas Manager gehandelt zu haben.

Gut möglich ist, dass die Whatsapp-Nachricht - im Falle eines Fakes - als mögliche Amtsanmaßung ausgelegt werden würde. Der Straftatbestand dient dem Schutz des Vertrauens in die Allgemeinheit und in staatliche Institutionen und könnte durch eine solche Nachricht untergraben werden. Sollte es sich um Amtsanmaßung handeln, drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe, sowie eine Geldbuße.