Ermittlungen bestätigt – Bushido drohen bis zu 3 Jahre Haft

(Credits: RTL / Bushido & Anna-Maria – Alles auf Familie)

LKA-Skandal

Der Landeskriminalamt Berlin befindet sich in einer internen Krise. Am 17. Oktober reagierte die Spitze des Polizei-Präsidiums Berlin und schloss die gesamte Dienststelle des Kommissariats LKA 616. Sämtliche Beamte wurden auf andere Dienststellen versetzt, gegen zwei LKA-Beamte laufen derzeit interne Ermittlungen. Sie wurden zudem gekündigt.

Bushido

Mitten drin: Gangsterrapper Bushido, der die Beamten des LKA als private Personenschützer engagiert hat. Scheinbar seit dem Ende seines offiziellen Polizeischutzes, der im Januar 2024 ausgelaufen ist, hatte er die LKA-Beamten immer wieder für sich arbeiten lassen.

Trotz ausdrücklichen Verbots und einer vorherigen Ermahnung, arbeiteten mindestens zwei Polizisten außerdienstlich für Bushido. Dabei sollen sie sich auch krankgemeldet haben, um den Rapper zu begleiten zu können, teils auch im Ausland. Nach seinem Umzug aus Kleinmachnow sollen Beamte Geschenke wie Möbel oder Kinderspielzeug aus seinem Haus bekommen haben.

Als Konsequenz aus dem Skandal wurden zwei Beamte, dabei auch der Leiter des Polizeischutzkommissariats, entlassen. Gegen weitere Polizisten laufen Disziplinarmaßnahmen. Außerdem wurde das Kommissariat aufgelöst und die Beamten in andere Bereiche versetzt.

Voreilsgewährung

Wie sich zuletzt andeutete, gerät nun auch Bushido ins Visier der Ermittlungen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat offizielle Ermittlungen gegen den 47-Jährigen eingeleitet. Konkret geht es um den Vorwurf der Vorteilsgewährung, einer Straftat aus dem Wirtschaftsrecht.

Wer einem Amtsträger oder Beamten aus dem öffentlichen Dienst einen Vorteil verspricht oder gewährt, kann laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. Gegen die beiden entlassenen Polizisten wird wiederum wegen Vorteilsnahme ermittelt. Sie könnten sogar mit bis zu 5 Jahren Gefängnis bestraft werden.

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