Weitere Kinder – Bushido und Anna-Maria beauftragen US-Agentur für Leihmutterschaft
US-Agentur und nächster Schritt
Bushido und Anna-Maria Ferchichi treiben ihren Wunsch nach weiterem Familienzuwachs aktiv voran. In ihren aktuellen Stories berichten sie von konkreten Gesprächen mit einer spezialisierten Agentur in den USA. Wörtlich heißt es: „Wir warten hier übrigens gerade auf dem Hotelflur, weil wir gleich einen Zoom-Call nach Los Angeles mit der Agentur für die Leihmutterschaft haben.“ Der Termin diente der finalen Abstimmung der nächsten Schritte.
Die Stimmung vor dem Call war erwartungsgemäß aufgeladen. Anna-Maria beschreibt: „Ja, ich bin ein bisschen gespannt, du auch, Honey? [Bushido: Ich bin sehr aufgeregt.] Mal schauen, wie das so wird. Wir haben schon mal mit denen gesprochen, aber heute wird es ein bisschen finalisiert.“ Das Paar befindet sich damit in einer Phase, in der organisatorische Details und medizinische Parameter zusammengeführt werden.
Inhaltlich geht es um die Beauftragung einer US-Agentur, die rechtssicher durch den Prozess führt - ein Weg, den viele deutsche Paare wählen. Hintergrund ist die Rechtslage in Deutschland, wo die Vermittlung und ärztliche Mitwirkung an Leihmutterschaften untersagt sind. Entsprechend werden Planung, Auswahl der Leihmütter und medizinische Protokolle in Ländern umgesetzt, in denen Leihmutterschaft erlaubt ist.
Medizinische Gründe und rechtliche Lage
Anna-Maria liefert offen medizinische Gründe für diesen Schritt. Sie erklärt: „Mein Körper hat Wunderbares geleistet und 8 Kinder auf [die Welt] gebracht.“ Nach Zwillings- und Drillingsschwangerschaften, Kaiserschnitt und einer Fehlgeburt sei eine weitere Austragung medizinisch ausgeschlossen: „Haben mit dem Arzt geredet, es kommt aus medizinischer Sicht nicht in Frage selbst nochmal ein Kind auszutragen.“
Vorab erfolgte ein genetisches Screening: „Unsere Embryonen und wir beide auch, brauchen ein genetisches Screening. Haben wir gemacht & es sind, zum Glück, null Auffälligkeiten.“ Mit der Klinik in Los Angeles wurde zudem vereinbart, zwei Leihmütter mit jeweils einem Embryo einzusetzen, um Risiken zu reduzieren: „Da wir das Risiko einer Frühgeburt minimieren möchten.“
Juristisch bleibt der Prozess komplex. In Deutschland ist Leihmutterschaft unzulässig; Verträge sind hier unwirksam und rechtliche Elternschaft erfordert zusätzliche Schritte. Im Ausland - etwa in Teilen der USA - kann die Durchführung legal erfolgen. Die anschließende Anerkennung in Deutschland ist jedoch oft nur über Gerichtsverfahren oder Adoption möglich und benötigt sorgfältige Planung.

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