Arafat wegen Volksverhetzung vor Gericht: „Für mich ist Adolf Hitler besser als Netanjahu“
Arafat Abou-Chaker
In Kürze muss sich Arafat Abou-Chaker erneut vor Gericht verantworten. Grund dafür ist eine Aussage, die er kurz nach dem Hamas-Massaker auf Israel und den darauffolgenden israelischen Angriff auf den Gaza-Streifen getätigt hatte. Die Staatsanwaltschaft Potsdam sah damit den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt.
„Hitler ist besser als Netanjahu“
In einem Tiktok-Livestream bezeichnete er die umstrittene Offensive Israels, bzw. das Vorgehen der Netanjahu-Regierung als schlimmer als den Holocaust im 3. Reich. Später betonte er, dass er „kein Befürworter Hitlers“ sei und dieser „Menschen vergast und umgebracht“ hat und „ein Massenmörder und Diktator“ gewesen ist.
Trotz dieser Klarstellung wird dem 49-Jährigen vorgeworfen, den Holocaust relativiert zu haben. Grund dafür ist vor allen Dingen die folgende Aussage, die er im Livestream mit Salafisten-Prediger Pierre Vogel tätigte: „Für mich ist Adolf Hitler besser als Netanjahu. (…) Hitler hat seine Opfer wenigstens sofort umgebracht.“
Der Zentralrat der Juden in Deutschland meldete sich bereits vor gut zwei Jahren via Twitter zu Wort und wies darauf hin, dass Arafat Abou-Chaker mit dieser Aussage Volksverhetzung begangen habe. Die Staatsanwaltschaft Cottbus reichte im Januar 2025 einen Antrag auf einen Strafbefehl beim Amtsgericht Potsdam ein.
Kritik vom Zentralrat der Juden
Gerichtsverhandlung
Trotz Erlass des Strafbefehls soll es nun zu einer Hauptverhandlung in dem Fall kommen. Dort geht es allen voran um „die Anzahl und die Höhe der Tagessätze“. Ursprünglich wurde eine strafe von 90 Tagessätzen á 50 Euro gegen Arafat Abou-Chaker festgesetzt, was 4.500 Euro entspricht.
Parallel zum Strafbefehl fand jedoch ein weiteres Gerichtsverfahren vor dem Bundesgerichtshof statt, bei dem eine andere Tagessatzhöhe ermittelt worden ist. Dort wurde das Nettoeinkommen des Berliner Unternehmers auf 27.000 Euro im Monat festgelegt, woraus sich ein Tagessatz von 900 Euro ergibt.
Dadurch hat sich das Amtsgericht Potsdam entschieden, eine richtige Verhandlung einzuberaumen, deren Termin demnächst festgelegt werden soll. Bei diesem erwartet Arafat sehr wahrscheinlich eine deutlich höhere Geldstrafe, als beim vorangegangenen Strafbefehl.
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