Strafanzeige erstattet – Ex-Freundin von Jimi Blue fordert ihr Geld zurück

Jimi Blue

Die Vergangenheit holt Jimi Blue Ochsenknecht immer wieder ein. Wie wir zuletzt berichteten, kamen immer wieder neue Schulden, Strafen und Forderungen gegen den 34-Jährigen ans Tageslicht. Wie hoch sein aktueller Schuldenstand derzeit tatsächlich ist, lässt sich ohne direkten Einblicke in seine Finanzen kaum nachvollziehen. Trotzdem dürfte er immer noch auf offenen Forderungen sitzen.

18.000 Euro bezahlt

Bekannt ist zumindest, dass er die 18.000 Strafe, die ihm im August 2025 auferlegt wurde, abgezahlt hat. Damals wurde das Betrugsverfahren gegen ihn eingestellt, wenn er 6 Monatsraten á 3.000 Euro leistet. Dies hat er getan. Dennoch fordert die Staatsanwaltschaft Innsbruck weiterhin, eine Wiederaufnahme des Verfahrens und eine Verurteilung.

Weitere Forderungen

Im März 2026 folgten ein weiterer Strafbefehl gegen Jimi Blue in Höhe von 4.000 Euro. Diesen hat er bereits akzeptiert. Demnächst könnten außerhalb Anwaltskosten von Höhe von 2.601 Euro folgen. Er hat die Anwaltskosten der Gegenpartei in einem vorherigen Gerichtsverfahren nicht beglichen, weshalb die Anwaltskanzlei nun vor Gericht ziehen will.

Laura-Marie Geissler

Vor Gericht ziehen, will auch die Ex-Freundin von Jimi Blue Ochsenknecht. Der Rapper und Schauspieler war vor einigen Jahren mit Laura-Marie Geissler liiert, die als Rennfahrerin und Model aktiv ist. Während ihrer Beziehung lieh sie ihm 12.000 Euro, die die 27-Jährige nun zurückfordert. Sie erstattete Strafanzeige gegen den 34-Jährigen.

Der Anwalt von Ochsenknecht gab gegenüber der BILD bereits ein Statement ab und schmetterte die Forderungen von Laura-Marie Geissler ab. Er wirft ihr vor, das Rampenlicht zu suchen und sich zu erhoffen, dass ihre öffentliche Karriere von der Strafanzeige gegen Jimi Blue profitieren würde.

Statement von Jimi Blues Anwalt

„Richtig ist, dass Laura-Marie Geissler aktuell gegenüber Jimi Blue Ochsenknecht eine Forderung auf Rückzahlung eines Darlehens geltend macht. Falsch ist jedoch, dass ihr diese Forderung zusteht. Frau Geissler und Herr Ochsenknecht waren sich über eine Aufrechnung der Schuld einig.

Von einer Straftat kann keine Rede sein. Da Frau Geissler in der jüngeren Vergangenheit in der breiten Öffentlichkeit und insbesondere in der Boulevardpresse nur noch wenig Aufmerksamkeit erfährt, gehen wir davon aus, dass Frau Geissler in Wirklichkeit nur um Aufmerksamkeit ringt und daher eine Strafanzeige erstattete.“ (Quelle: BILD)

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