Freiheitsstrafe droht – Polizei will Katja Krasavice wegen Straßenrennen anzeigen

Katja Krasavice

Für Katja Krasavice könnte er demnächst knüppeldick kommen. Ende Mai wurde sie bei einer Verkehrskontrolle in Leipzig mit einem Alkoholwert von mindestens 1,1 Promille aus dem Verkehr gezogen. Zuvor soll sie mitten in der Nacht durch die Innenstadt gerast sein und dabei mehrere rote Ampeln überfahren haben.

Wie die Staatsanwaltschaft Leipzig nun bekanntgibt, bestätigt ein weiterer Bluttest die Messung: „Die im Ergebnis der Untersuchung der am 29.05.2025 bei der Beschuldigten erhobenen Blutprobe festgestellte Blutalkoholkonzentration liegt über 1,1 Promille.“ Damit galt Katja Krasavice während ihrer Trunkenfahrt als „absolut fahruntüchtig“.

Aufgrund dieses Ergebnisses wird der Führerschein der Rapperin nun einbehalten. Außerdem wird offiziell wegen Trunkenheit am Steuer gegen Katja ermittelt. Wie ein Verkehrsanwalt gegenüber der BILD erklärt, drohen ihr allein dafür 12 Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe von bis zu 60 Tagessätzen.

Alleinrennen & Haftstrafe

Erschwerend hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft womöglich auch wegen einer weiteren Straftat gegen die 28-Jährige ermitteln könnte. So heißt es, dass man Katja Krasavice auch für ein „Alleinrennen“ anzeigen könnte, also ein Straßenrennen gegen sich selbst. Die Strafen hierfür wurden in den vergangenen Jahren deutlich verschärft, weshalb die Rapperin sogar mit einer Freiheitsstrafe zwischen 12 und 24 Monaten bestraft werden könnte.

Auch mit ihrem Verhalten im Netz hat Katja Krasavice die Polizei Leipzig offenbar verärgert. Sie warf einem Polizisten vor, ihr nach der Polizeikontrolle eine Sprachnachricht geschickt zu haben. Dieser bot ihr an, sich privat zu treffen und ihr bei dem Vorfall behilflich zu sein. Die Polizei nahm in diesem Fall interne Ermittlungen auf.

Allerdings zeigte sich Katja bisher unkooperativ und verriet der Polizei nicht, welche Nummer sie kontaktiert hat. Das führt nun dazu, dass die Staatsanwaltschaft auch deswegen eine Anzeige gegen sie prüft: „Die Prüfung der Staatsanwaltschaft zu einer möglichen strafrechtlichen Relevanz der veröffentlichten Sprachnachricht ist noch nicht abgeschlossen.“

(Quelle: BILD)

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