Nach Verurteilung – Diddys Anwälte verlangen eine Haftstrafe von unter 2 Jahren

(Credits: Cannes Lions Learnings / CC BY 3.0)

Diddy nach Schuldspruch

Nach dem spektakulären Urteil gegen Sean „Diddy“ Combs fordern seine Anwälte nun ein überraschend mildes Strafmaß: lediglich 21 bis 27 Monate Haft. Dabei wurde der Musikmogul in zwei von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen - konkret wegen des Transports von Cassie und einer weiteren Frau über Staatsgrenzen hinweg zum Zweck der Prostitution. Laut Gericht konnten Beweise wie Flugtickets, Hotelbuchungen und Textnachrichten eine klare Verbindung zu Diddy herstellen.

Er habe weder finanziellen Profit daraus gezogen noch war es Teil eines kommerziellen Systems gewesen - es sei ausschließlich um seine privaten Interessen gegangen, argumentierte einer der Verteidiger während der Anhörung. Diese Tatsache sowie Diddys bisher straffreier Lebenslauf spielen bei der Strafzumessung eine entscheidende Rolle.

Die Staatsanwaltschaft hingegen fordert 51 bis 63 Monate Haft – also lediglich 4 bis 5 Jahre. Das ist deutlich unter dem theoretisch möglichen Strafmaß von bis zu 20 Jahren! Auch sie räumt also ein, dass es sich nicht um einen klassischen Fall von Menschenhandel handelt. Der Fall hat große Aufmerksamkeit erregt, auch wegen der bizarren Details um Diddys sogenannte „Freak-Off“-Partys, bei denen laut Ermittlern große Mengen Gleitgel, Drogen und Waffen gefunden wurden - dokumentiert durch Fotos des US-Justizministeriums.

Freisprüche trotz Schwere der Vorwürfe

Viele Beobachter zeigten sich verwundert darüber, dass Diddy in drei von fünf Punkten freigesprochen wurde - darunter auch beim schwerwiegendsten Anklagepunkt: der Gründung einer kriminellen Vereinigung (RICO). Trotz Aussagen von prominenten Zeugen wie Kid Cudi und Capricorn Clark fehlten der Jury offenbar konkrete Beweise.

Doch die Beweislast lag bei der Staatsanwaltschaft, die sie jedoch keine eindeutigen Beweise vorlegen konnte. Dies habe dazu geführt, dass die Jury nicht jeden Zweifel ausschließen konnte. So wurden etwa Aussagen über mutmaßliche Brandstiftung und Zeugenbestechung durch die Verteidigung erfolgreich in Zweifel gezogen. Auch beim Punkt S*xhandel kamen mehrere Nachrichten von Cassie und Jane an die Öffentlichkeit, in denen sie ihre Zustimmung zu den „Freak-Offs“ ausdrückten.

Die Jury entschied daher auf Freispruch - eine Entscheidung, die für hitzige Debatten sorgte. Fans des Rap-Moguls feierten den Freispruch teils exzentrisch, etwa indem sie sich vor dem Gerichtsgebäude mit Babyöl einrieben - ein bizarrer Verweis auf frühere Berichte über Diddys Partys. Der Fall bleibt ein Paradebeispiel dafür, wie komplex und interpretationsbedürftig S*xualdelikte im Kontext von Machtverhältnissen und Prominenz sein können.