Rapperin wird Opfer eines Hauseinbruchs und wird selber verhaftet
Einbruch bei GloRilla
In den frühen Morgenstunden des 20. Juli 2025 wurde das Anwesen der US-Rapperin GloRilla im Forsyth County nahe Atlanta Ziel eines Einbruchs. Während sie sich für einen Live-Auftritt beim WNBA All-Star Game in Indianapolis aufhielt, drangen drei unbekannte Täter in ihr Haus ein.
Ein Hausbewohner reagierte geistesgegenwärtig und feuerte einen Warnschuss ab, die Eindringlinge flohen, konnten jedoch bislang nicht identifiziert werden. Die örtliche Polizei leitete umgehend eine Untersuchung ein. Noch während der Spurensicherung bemerkten Beamte einen starken Marihuanageruch, der aus dem Schlafzimmerbereich des Hauses drang.
Nach richterlicher Anordnung wurde eine Durchsuchung durchgeführt, bei der nicht nur größere Mengen Marihuana, sondern auch eine als Schedule-One klassifizierte Substanz entdeckt wurden: ein schwerwiegender Befund nach US-Bundesrecht.
GloRilla, die zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht anwesend war, kehrte am 22. Juli zurück und stellte sich freiwillig den Behörden. Gegen eine Kaution von 22.260 US-Dollar wurde sie kurze Zeit später freigelassen. Die Polizei erhob zwei Anklagen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, darunter Besitz von Marihuana über einer Unze und Besitz einer kontrollierten Substanz.
„Ich bin das Opfer“
Nur Stunden nach ihrer Freilassung meldete sich GloRilla über Social Media zu Wort. Auf X schrieb sie: „Zum einen war ich nicht verhaftet worden. Mein Haus wurde ausgeraubt. Ich war nicht zu Hause. … Long story short: Mein Haus wurde überfallen, und ich bin die Einzige, die verhaftet wird.“
Ihre Anwälte schlossen sich der Kritik an und warfen den Behörden vor, falsche Prioritäten zu setzen. „Während die Täter weiterhin frei herumlaufen, werden Cannabisfunde im Schlafzimmer kriminalisiert. Unsere Mandantin ist das Opfer eines Einbruchs, nicht eine Drogendealerin.“ Die Familie sei zudem durch den nächtlichen Überfall emotional schwer belastet.
Die Polizei verteidigte ihr Vorgehen mit Verweis auf geltendes Recht. „Wir müssen bei allen Ermittlungen gesetzeskonform handeln - unabhängig davon, ob es um Einbrüche oder Drogendelikte geht.“ Die Untersuchungen zu den Tätern dauern an.
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