Diddy Knaller – Bundesstaatsanwaltschaft fordert 11 Jahre Haft für Sean „Diddy“ Combs

(Photo: Nikeush, CC BY-SA 4.0 )

Staatsanwaltschaft fordert 11 Jahre

Die Wendung überrascht ganz Hip-Hop: Die Bundesstaatsanwaltschaft fordert für Sean „Diddy“ Combs mehr als 11 Jahre Haft. In einem neuen Schriftsatz beantragen die Ankläger mindestens 135 Monate Gefängnis sowie eine Geldstrafe von 500.000 Dollar. Richter Arun Subramanian will das Strafmaß am Freitag in New York verkünden - der Druck auf den Musikmogul steigt damit massiv kurz vor dem Urteil.

Brisant ist die Diskrepanz zu den Erwartungen im Vorfeld. Viele Beobachter rechneten - gestützt auf die Guidelines und die Argumentation der Verteidigung - mit einer Obergrenze von rund zwei Jahren, wovon Diddy mehr als ein Jahr Untersuchungshaft angerechnet bekommen könnte. Stattdessen fordert die Anklage eine Strafe, die den oberen Rahmen deutlich sprengt und ein klares Signal senden soll.

Diddy war im Sommer in zwei Punkten wegen Verstößen gegen den Mann Act schuldig gesprochen worden - es ging um den Transport von Personen über Bundesstaatsgrenzen zum Zweck der Prostitution. In schwereren Anklagepunkten wie RICO und S*xhandel wurde er hingegen freigesprochen. Dennoch betont die Anklage die Gewalt- und Einschüchterungsdimension der Fälle und verweist auf Fälle mit Strafen von über zehn Jahren.

Verteidigung setzt auf Milde - Anklage spricht von „Unreue“

Die Verteidigung pocht weiterhin auf Mäßigung: gute Führung im Gefängnis, 13 Monate harte U-Haft, keine Vorstrafen und laufende Therapie. Schon zuvor hatten Diddys Anwälte Hausarrest und Reha statt Zelle ins Spiel gebracht. Ihr Kernargument: Die Bundesrichtlinien lägen bei 6 bis 12 Monaten pro Zählung - das spiegele die Tatschwere wider. Gefängnis sei nicht der richtige Ort - Behandlung ist es, heißt es sinngemäß.

Dem widerspricht die Staatsanwaltschaft vehement. Man sehe bei Diddy keinerlei Einsicht. Er habe im Prozess Gewalt eingeräumt, wolle nun jedoch seinen Opfern Mitschuld zuschieben. „Es gibt nichts ‚Wechselseitiges‘ an einer Beziehung, in der eine Seite alle Macht hat und die andere blutig und verängstigt endet“, heißt es in der Eingabe. Die Strafe müsse den psychologischen, emotionalen und physischen Schaden abbilden.

Im Prozessverlauf wurden wiederholt exzessive Treffen - in den Akten als „freak-offs“ bezeichnet - thematisiert, die zum Kern der Beweisaufnahme wurden. Nun entscheidet sich, ob der Richter der harten Linie folgt - oder der Verteidigung und dem bisher erwarteten niedrigeren Strafmaß. Für Diddy steht alles auf dem Spiel.