Rapper droht Staatsanwalt mit dem Tod nach Urteilsverkündung
Drohung nach Urteilsverkündung
Nach der Verkündung seiner Strafe kam es im Münchner Gerichtssaal zu einem massiven Eklat. Rapper Alper G., bekannt unter dem Künstlernamen „Tatverdacht“, verlor die Kontrolle und richtete seine Wut direkt gegen Staatsanwalt Richard Caja. Aus dem Publikum und von Prozessbeteiligten wurde geschildert, wie er laut schrie und die Situation binnen Sekunden eskalierte.
Bei seinem Ausbruch rief Alper G. unter anderem „Irgendwann bin ich frei“ und wandte sich dann an den Staatsanwalt: „Du Hund. Ich bringe dich um.“ Wachtmeister mussten einschreiten, den 31-Jährigen fesseln und beruhigen. Die Ordnungskräfte fixierten ihn an Händen und Füßen, nachdem er weiterhin lautstark agierte und kaum zur Ruhe kam.
Staatsanwalt Richard Caja beschrieb später, wie der Rapper bei der Verkündung sogar in seine Richtung spuckte und den Tisch traf. Caja erklärte: „Super eklig war das“ - und betonte, dass er die Ankündigungen ernst nehme: „die Drohungen habe ich ernst genommen.“ Die Szenen sorgten für ein Nachspiel vor Gericht und eine zusätzliche Bewertung seines Verhaltens.
Betrugsverfahren, Geständnis und Haftzuschlag
Ausgangspunkt war eine Verurteilung zu sieben Jahren Haft wegen Betrugs. Laut Anklage war Alper G. Teil einer kriminellen Callcenter-Bande, die mit Schockanrufen ältere Menschen um hohe Bargeldsummen brachte. Staatsanwalt Caja erläuterte die Rolle des Künstlers: „Der Angeklagte war als Logistiker in der Bande tätig gewesen“ und soll Geldabholer angewiesen haben.
Bereits im Oktober kam es zu Drohgebärden im Saal. Ein Geldabholer sagte als Zeuge aus und berichtete von Bedrohungen durch Alper G., der ihm von der Anklagebank aus signalisierte: „Pass gut auf, was du sagst, ich kenne deine Familie.“ Diese Vorfälle flossen in die Bewertung des späteren Prozesses wegen Nötigung und Beleidigung ein.
Vor Gericht verlas Verteidiger Ömer Sahinci ein Geständnis seines Mandanten und führte eine emotionale Überreaktion an: „Er hat sich hinreißen lassen aufgrund der emotional aufgeladenen Situation. Und hatte sich ungerecht behandelt gefühlt“. Das Gericht wertete die Attacken jedoch als gravierend. Für „Tatverdacht“ gab es einen Haftzuschlag: Die Gesamtstrafe liegt jetzt bei sieben Jahren und neun Monaten.
Hier seht ihr die Meldung von Merkur.de:

