Donald Trump lehnt Gnadengesuch von Diddy ab, weil er seine Präsidentschaft nicht unterstützt hat
Trump weist Diddys Gnadengesuch zurück
US-Präsident Donald Trump hat die Begnadigung von Sean “Diddy” Combs abgelehnt. In einem Gespräch mit der New York Times bestätigte er, dass Combs ihn schriftlich kontaktiert hat. Trump sagte wörtlich: „Er hat mich um eine Begnadigung gebeten“ - die Anfrage sei „durch einen Brief“ erfolgt. Trotz des Gesuchs plant das Weiße Haus aktuell keine Entlassung.
Als Begründung verwies Trump auf die Spannungen der vergangenen Jahre. Laut seiner Darstellung sei Combs ihm gegenüber während der politischen Karriere „sehr feindlich gesinnt“ gewesen. Trump erklärte zudem: „Wir sind Menschen. Wir mögen es nicht, wenn Dinge unser Urteilsvermögen trüben“. Ein persönlicher Hintergrund könnte die Entscheidung erschwert haben.
Combs verbüßt eine Haftstrafe von 50 Monaten, die im Oktober festgelegt wurde. Zuvor war er im Juli in New York wegen „Zuführung von Frauen zur Prostitution“ schuldig gesprochen worden. Von schwereren Vorwürfen wie organisierter Kriminalität wurde er freigesprochen, parallel laufen weitere Zivilklagen.
Kontext, Reaktionen
Trump und Combs kennen sich seit den 1990ern. Die Beziehung kühlte mit Trumps Einstieg in die Politik ab. Im Wahlkampf 2020 stellte sich Combs öffentlich gegen den Präsidenten. Trump kommentierte den Ausgang des Strafprozesses später mit den Worten, Combs sei „im Grunde halb unschuldig“ gewesen und habe zwar „einen Sieg gefeiert“, aber es sei „kein so guter Sieg“ gewesen.
Wir hatten zuletzt über die eingelegte Berufung und die geforderte sofortige Freilassung berichtet. Zudem prägt die Netflix-Doku “Sean Combs: The Reckoning” weiterhin die Debatten, während auch Projekte über Justin und King Combs angekündigt wurden.
Offiziell ist Diddys voraussichtlicher Entlassungstermin derzeit für den 8. Mai 2028 angesetzt. Ob die Berufung daran etwas ändert, bleibt offen. Trumps aktuelle Linie signalisiert keine Unterstützung für eine Begnadigung. Diddys Lager muss juristisch punkten, wenn eine frühere Entlassung erreicht werden soll.
