Anklage wegen Nötigung – Gzuz muss schon wieder vor Gericht

Gzuz

Erst vor wenigen Tagen berichteten wir darüber, dass Gzuz erneut Strafe zahlen muss. Wegen einer Polizeikontrolle im März 2025 handelte sich der 37-Jährige eine Anzeige wegen Beleidigung eines Polizisten ein. Gleichzeitig wurde eine kleine Menge Koks bei ihm gefunden. Jetzt kommt heraus, dass er kurz vorher fast an derselben Stelle in einen weiteren Konflikt geraten ist.

Nötigung

Nur Wochen nachdem dieser Strafbefehl veranlasst wurde, bahnt sich nun der nächste Gerichtsprozess rund um Gzuz an. Diesmal geht es um einen Vorfall aus dem Dezember 2024, bei dem es auf einem Parkplatz in Hamburg zu einem Streit zwischen dem Rapper und einem anderen Verkehrsteilnehmer gekommen ist.

Gzuz soll dem 31-Jährigen durch rücksichtsloses Fahrverhalten eine Parklücke an der Davidstraße weggeschnappt haben. Also fast genau an demselben Ort, wo seine Polizeikontrolle im März eskaliert ist. Der Autofahrer beschwerte sich daraufhin bei dem Rapper.

Dieser griff durch das heruntergefahrene Autofenster des Mannes und riss ihm sein Handy aus der Hand. Offenbar in der Vermutung, dass dieser die Situation mitfilmen wollte. Gzuz schmiss das Handy weg. Beschädigt wurde es dabei nicht. Trotzdem ging im Juli 2025 eine Anzeige wegen Nötigung ein, für die nun Anklage erhoben worden ist.

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75.000 Euro Geldstrafe

Erst vor wenigen Tagen berichteten wir darüber, dass Gzuz im oben erwähnten Fall eine Geldstrafe erhalten hat. Der Hamburger Rapper akzeptierte eie Geldstrafe über 75.000 Euro und entging damit einer Gerichtsverhandlung. Ein Prozess hätte bedeuten können, dass seine Restbewährung zur Haftstrafe ausgesetzt wird.

Um eine weitere Haft zu vermeiden, zahlt Gzuz die Strafe. Damit wächst auch sein Schuldenberg beim Staat weiter an. Vergangenen Sommer teilte er auf seinem Album mit, dass er den Großteil seiner bisherigen Geldstrafen noch nicht abbezahlt hat und seine Strafe in Raten begleicht. Auf einer vorherigen Verurteilung waren noch 400.000 Euro offen. Auf diese Summe kommt der Strafbefehl von 75.000 Euro nun oben drauf – und mit der aktuellen Anklage könnte der Schuldenstand noch weiter steigen.