1,28 Promille – Katja Krasavice muss 160.000€ zahlen und Führerschein abgeben
Katja Krasavice
In der Nacht auf den 29. Mai wurde Katja Krasavice völlig besoffen am Steuer erwischt. Auf dem Rückweg von einer Privatparty bei ihrer Freundin wurde die 29-Jährige von der Polizei angehalten und ein Blutalkoholwert von 1,28 Promille bei ihr gemessen. Damit galt die Rapperin, die im Stadtteil Leipzig-Südwest unterwegs war, als absolut fahruntüchtig.
160.000 Euro Strafe
Jetzt hat die Rapperin den Strafbefehl akzeptiert, der bereits im November gegen sie verhängt worden ist. Ihren ursprünglichen Widerspruch hat sie größtentels zurückgezogen, will mit ihrem Anwalt aber noch dafür sorgen, dass die Geldstrafe gedrückt wird.
Inzwischen ist auch klar, dass der Strafebefehl aus einer Geldstrafe in Höhe von 160.000 Euro und einer Führerscheinsperre von 10 Monaten besteht. Im Anschluss an diese Sperre wird Katja Krasavice vermutlich noch eine MPU machen müssen, da die Sperre im Zusammenhang mit Alkohol verhängt wurde.
Ein Sprecher des Amtsgerichts Leipzig hat erklärt, dass im kommenden Monat über die letztendliche Höhe der Geldbuße entschieden wird. Katja hat demnach Einkommensnachweise eingebracht, wonach sie weniger als das vom Gericht geschätzt Einkommen verdient: „Nun wird ohne Verhandlung im Beschlussverfahren entschieden.“
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Mögliche Amtsanmaßung
Über den aktuellen Strafbefehl hinaus, droht Katja Krasavice noch ein zusätzliches Gerichtsverfahren. Sie hatte nach Bekanntwerden ihrer Trunkenfahrt eine Whatsapp-Nachricht geteilt, die angeblich von einem der beteiligten Polisten stammte. Inzwischen häufen sich die Hinweise darauf, dass diese Nachricht ein Fake sein könnte.
Dieser Fall wurde in der aktuellen Strafe noch nicht einkalkuliert, sondern wird gesondert behandelt. Mitte Oktober kam es in diesem Zusammenhang zu mehreren Hausdurchsuchungen und einer Razzia im Berliner Penthouse von Katja Krasavice. Dort wurde unter anderem auch die Person ermittelt, der die Sprachnachricht verschickt hat. Der 28-Jährige gab an, im Auftrag von Katjas Manager gehandelt zu haben.
Gut möglich ist, dass die Whatsapp-Nachricht - im Falle eines Fakes - als mögliche Amtsanmaßung ausgelegt werden würde. Der Straftatbestand dient dem Schutz des Vertrauens in die Allgemeinheit und in staatliche Institutionen und könnte durch eine solche Nachricht untergraben werden. Sollte es sich um Amtsanmaßung handeln, drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe, sowie eine Geldbuße.
