Zum zweiten Mal – Diddys Haftstrafe wurde erneut verkürzt
Zweite Verkürzung für Diddy
Sean „Diddy“ Combs rückt seinem Haftende erneut etwas näher. Laut dem Eintrag der zuständigen US-Behörde für Bundesgefängnisse ist die voraussichtliche Entlassung nun auf den 15. April 2028 vorgezogen worden. Zuvor stand als Datum der 25. April 2028 im System, davor der 4. Juni 2028. Die jüngste Anpassung verkürzt den Termin um zehn Tage und folgt auf eine vorherige, deutlich größere Vorverlegung wenige Wochen zuvor.
Der Zeitplan um Diddys Haftende war in den vergangenen Monaten mehrfach in Bewegung. Im Dezember wurde zunächst ein geplanter Termin von Mai 2028 auf Juni 2028 verschoben. Anfang März korrigierten die Behörden auf Ende April 2028, womit er seine erste Verkürzung erhielt. Mit der aktuellen Änderung landet der Eintrag nun in der Monatsmitte und bestätigt die zweite Verkürzung innerhalb kurzer Zeit.
Combs verbüßt derzeit eine Haftstrafe von 50 Monaten. Im Juli 2025 wurde er in einem aufsehenerregenden Prozess teilweise schuldig gesprochen, unter anderem wegen Nötigung zur Prostitution. Von schwerwiegenderen Vorwürfen, darunter Menschenhandel, wurde er freigesprochen. Das Strafmaß - vier Jahre und zwei Monate - wurde im Oktober 2025 verkündet. Aktuell sitzt der 56-Jährige in der FCI Fort Dix in New Jersey ein.
Hintergrund, Haftumstände und Reaktionen
Vor seiner Verurteilung verbrachte Diddy rund ein Jahr im Metropolitan Detention Center in Brooklyn, nachdem ihm die Freilassung gegen Kaution wiederholt verweigert wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als zehn Jahre Haft gefordert, während die Verteidigung maximal 14 Monate ins Spiel brachte. Zusätzlich zur Haftstrafe wurden eine Geldstrafe von 500.000 US-Dollar und fünf Jahre überwachte Bewährung nach der Entlassung festgelegt.
Der Fall zieht weiterhin breite Aufmerksamkeit auf sich. Produktionen und Enthüllungen über Diddys Karriere und Umfeld prägten zuletzt die öffentliche Debatte. Aus dem Umfeld des Gefängnisses wurde zudem berichtet, dass es für den Rapper rau zugeht: Nach einer Nacht im Knast wachte P. Diddy demnach mit einem Messer am Hals auf.
Politisch blieb ihm bislang jede Abkürzung verwehrt. US-Präsident Donald Trump lehnte ein Begnadigungsgesuch ab und erklärte: „Er hat mich um eine Begnadigung gebeten“ - das Gesuch sei „durch einen Brief“ eingegangen. Zu Combs’ Haltung sagte Trump, dieser sei ihm gegenüber „sehr feindlich gesinnt“ gewesen: „Wir sind Menschen. Wir mögen es nicht, wenn Dinge unser Urteilsvermögen trüben“.
