„Diese Strafe ist ein Skandal“ – JP Kraemer soll 270.000€ Strafe zahlen
JP Kraemer soll 270.000€ zahlen
Das Amtsgericht Dortmund hat gegen Jean Pierre „JP“ Kraemer einen Strafbefehl über 270.000 Euro erlassen. Laut dpa setzt sich die Summe aus 90 Tagessätzen zu je 3.000 Euro zusammen. Vorgeworfen werden Körperverletzung in zwei Fällen sowie Sachbeschädigung - unter anderem soll er seiner Noch-Ehefrau eine Kette vom Hals gerissen haben. Akzeptiert Kraemer den Strafbefehl, gibt es keinen Prozess und keine Vorstrafe.
Scharfe Kritik kommt aus dem Lager der Nebenklage. Der Anwalt von Julia Meck, Ali Mojab, erklärte gegenüber der BILD: „Diese Strafe ist ein Skandal!“ und weiter: „Aus meiner Sicht ist der Sachverhalt rechtlich nicht korrekt gewürdigt worden“. Mojab beanstandet insbesondere, dass nur wegen einfacher Körperverletzung geahndet werden soll.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund hält dagegen nach Medienberichten fest, dass für den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung besondere Umstände nachzuweisen wären, die über ein festes Ergreifen des Halses hinausgehen. Der Strafbefehl folgt zudem dem Grundsatz der Verfahrensökonomie. Kraemer hatte die Vorwürfe in Video-Statements teilweise eingeräumt und sich bei seiner Frau entschuldigt. Gegen den Strafbefehl kann er Einspruch einlegen.
Millionen Vermögen
Finanziell dürfte die Strafe den Tuning-Star kaum belasten. Im Gespräch mit Leeroy Matata wurde Kraemer mit der Frage konfrontiert: „Dein Gesamtvermögen wird auf 5,5 bis 8 Millionen Euro geschätzt“. Kraemer erklärte daraufhin: „Es ist viel mehr“. Andere Quellen nennen bis zu 15 Millionen Euro, sein Firmenimperium wurde vor dem Skandal auf über 100 Millionen Euro Jahresumsatz geschätzt.
Daraus lässt sich schließen, dass Kraemer mehrfacher Multimillionär ist und die 270.000 Euro für ihn nur einen geringen Bruchteil darstellen. Wirtschaftlich schwerer wiegt der Imageschaden. Als prominenter Unternehmer und Influencer werden ihn die Umsatzeinbußen aus dem Skandal mittlerweile deutlich mehr gekostet haben
Wichtig: Bei den 270.000 Euro handelt es sich um eine Geldstrafe, nicht um eine Entschädigung. Zivilrechtliche Ansprüche bleiben davon unberührt. Laut dpa kann Kraemer gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, womit eine Hauptverhandlung folgen würde. Unabhängig vom juristischen Ausgang steht bereits fest, dass die Debatte um Angemessenheit und Promi-Status in der öffentlichen Wahrnehmung weitergeht.
Hier seht ihr die Meldung

