Bis zu 5 Jahre Haft – Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungen gegen Bushido
(Credits: Amazon Prime Video)
Bushido vs. Arafat Abou-Chaker
Vor wenigen Wochen kam es abermals zu einem juristischen Aufeinandertreffen zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker. Arafat stand wegen mutmaßlicher Urkundenfälschung vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, Rechnungen für seine gemeinsame Immobilienfirma mit Bushido gefälscht zu haben. Bis zu 5 Jahre hätte er wegen dieses Vorwurfs in Haft kommen können.
Bushido wurde als Zeuge zu dem Prozess geladen und untermauerte die Vorwürfe in seiner Aussage. Allerdings kam relativ schnell heraus, dass die Aussagen des Rap-Stars nicht ganz richtig sein können. Mehr noch: Es gibt Grund zur Annahme, dass er hier ganz bewusst falsche Angaben gemacht hat. So konnte nachgewiesen werden, dass er den Bauunternehmer, der die Rechnungen ausgestellt hat, sogar persönlich auf der Baustelle getroffen hat.
Bericht vom Spiegel
„Während der Beweisaufnahme habe sich aber ergeben, dass sich der Zeuge – also Bushido – und der in Rede stehende Bauunternehmer entgegen der Aussage des Zeugen sehr wohl gekannt hätten, sagte die Sprecherin. Auch habe der Bauunternehmer wohl tatsächlich Arbeiten auf dem Grundstück in Rüdersdorf ausgeführt. Demnach gab es nach Überzeugung der Kammer auch ein Gespräch zwischen Bushido und Abou-Chaker, wonach die 180.000 Euro für das Grundstück verwendet werden sollten.“ (Quelle: Spiegel)
Ermittlungen wegen Falschaussage
Jetzt hat diese Falschaussage ein juristisches Nachspiel für Bushido. Wie die MOZ berichtet, wurde am 17. Januar 2025 ein Ermittlungsverfahren gegen den Rapper eingeleitet. Dies bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder.
Schon während der Urteilsverkündung, bei der Arafat Abou-Chaker freigesprochen wurde, wurde von Seiten des Gerichts auf die Falschaussage von Bushido verwiesen: „mindestens zwei Punkte, in denen sich die Angaben des Zeugen Anis Ferchichi nicht bestätigt haben.“ Nach Prozessende stellte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft fest: „Es war wirklich viel falsch.“
Jetzt geht es vor allen Dingen darum festzustellen, ob Bushido in seiner Aussage bewusst gelogen hat oder sich schlicht nicht an das Treffen mit dem Bauunternehmer erinnerte. Besonders schwerwiegend wäre eine bewusste Lüge, weil er in diesem Fall eine Haftstrafe für Abou-Chaker in Kauf genommen hätte. Bushido bekommt jetzt die Chance, sich gegenüber dem Gericht zu äußern und seine Falschaussage zu begründen. Im Falle einer Verurteilung droht dem 46-Jährigen im schlimmsten Fall eine Haftstrafe von 5 Jahren.
(Quelle: MOZ)
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