99,4% behalten – Fler hat seinem Mitarbeiter unter 1% der Einnahmen gegeben

Fler und MAV

In der neuesten Episode des Animus Podcasts gibt Ex-Mitarbeiter MAV spannende Einblicke in seine Zeit mit Fler und dessen Label Maskulin. MAV, der für das Artwork und die grafische Gestaltung mehrerer Alben verantwortlich war, äußerte sich kritisch über die finanzielle Vergütung, die er für seine Arbeit erhalten hat. Seine Aussage, lediglich 2.000 Euro für seine kreativen Leistungen erhalten zu haben, sorgt für Stirnrunzeln bei Gesprächspartner Animus.

2.000 Euro

Fler, der einen Vorschuss von 350.000 Euro für seine Projekte erhalten hatte, rechtfertigte die geringe Zahlung von 2.000 Euro an MAV mit verschiedenen Ausgaben. Dazu zählten unter anderem die Kosten für Musikvideos und weitere notwendige Investitionen in seine musikalischen Projekte. MAV hingegen betont, dass die kreative Arbeit und die gelieferten Resultate eine höhere Honorierung verdient hätten, insbesondere im Vergleich zu der großen Summe, die Fler zur Verfügung stand.

Die Zusammenarbeit zwischen Fler und MAV war nicht nur beruflicher Natur. MAV berichtet auch von gemeinsamen Erlebnissen, wie dem Wohnen bei Fler und gemeinsamen Restaurantbesuchen.

Dennoch bleibt die Frage, ob diese persönlichen Gesten die geringe finanzielle Entlohnung ausgleichen können. MAVs Aussage im Podcast unterstreicht die Diskrepanz zwischen der hohen Summe des Vorschusses und der geringen Zahlung an ihn, was viele in der Branche zum Nachdenken anregt.

Die Enthüllungen von MAV werfen ein Licht auf die oft unklaren finanziellen Strukturen hinter den Kulissen der Musikindustrie. Der erhebliche Unterschied zwischen dem Vorschuss, den Fler erhalten hat, und dem Betrag, den MAV für seine Arbeit bekam, wirft Fragen auf. Warum wurde ein so geringer Teil der finanziellen Mittel an einen entscheidenden kreativen Mitarbeiter weitergegeben?

Fler argumentiert, dass die hohen Produktionskosten, inklusive der Musikvideos, einen Großteil des Budgets verschlungen haben. Zudem hebt er hervor, dass MAV von gewissen Sachleistungen, wie Unterkunft und Verpflegung, profitiert habe. Dies wirft die Frage auf, wie solche Sachleistungen in der Gesamtvergütung berücksichtigt werden sollten und ob sie eine faire Entlohnung ersetzen können.

Hier seht ihr den Clip