Gerichts-Hammer – Diddy gewinnt den ersten Gerichtsprozess
Diddy
In den nächsten Wochen geht es für Musik-Mogul Sean Combs aka Diddy um alles. Der Ausgang seines kommenden Gerichtsprozesses wird darüber entscheiden, ob der Hiphop-Urgestein jemals wieder freikommt oder das Ende seines Lebens hinter Gittern erleben wird.
Am 5. Mai beginnt das Gerichtsverfahren wegen „Racketeering“, übersetzt etwa also „Erpressung und Verschwörung zur organisierten Kriminalität“ und „s*x trafficking“. Das deutsche Äquivalent hierzu ist Menschenhandel zur s*xuellen Ausbeutung. In diesem ersten Verfahren muss er sich einer Massenklage von 120 Personen stellen.
15 Jahre bis Lebenslang
Eine Verurteilung würde eine Mindeststrafe von jeweils 15 Jahren und lebenslänglich vorsehen, wobei der Richter kein Spielraum für eine Strafmilderung oder ähnliches hat. In diesem Fall müsste die gesamte Anklage geändert werden, beispielsweise wenn die Anwälte des 55-Jährigen einen Deal mit der Staatsanwaltschaft aushandeln.
Sieg vor Gericht
Während der Rapper und Labelboss auf seinen Prozess wartet, gibt es jetzt erstmals wieder gute Nachrichten für ihn. Eine der bisherigen Klagen wegen Erpressung und Vertragsbruch durch seinen ehemaligen Musik-Producer Lil Rod wurde von einem Bundesrichter abgewiesen. Dies berichtet u.a. Rolling Stone.
Ursprünglich wurde Diddy vorgeworfen, seinen ehemaligen Producer Lil Rod nicht bezahlt zu haben. Um seine Rechnung nicht begleichen zu müssen, habe er den Produzenten erpresst und bedroht, wofür es eine RICO-Klage gab, auf die in den USA besonders hohe Strafen stehen, da sie in den Bereich der organisierten Kriminalität fallen. RICO-Straftaten können zu Haftstrafen zwischen 20 Jahren und lebenslänglich führen.
Nun hat ein Richter entschieden, dass diese Klage unzulässig ist. Auch 3 weitere Klagen von Lil Rod wurden abgelehnt. Nur seine Klagen wegen S*xhandel und s*xuellem Missbrauch werden zur Verhandlung kommen. Hierzu äußerten sich die Anwälte von Diddy, die weiterhin seine Unschuld beteuern.
Statement von Diddys Anwälten
„Ein Sieg ist ein Sieg. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. (…) Egal, wie viele Klagen eingereicht werden. Es wird nichts an der Tatsache ändern, dass Herr Combs nie jemanden s*xuell belästigt oder s*xuell ausgebeutet hat. Weder Mann noch Frau. Weder Erwachsene noch Minderjährige“
Hier seht ihr die Meldung
