Diddy soll Zeugen damit bedroht haben, sie „verschwinden“ zu lassen

Diddy

Der einst gefeierte Hip-Hop-Mogul Sean „Diddy“ Combs steht aktuell unter enormem Druck: Die Liste der Vorwürfe gegen ihn ist lang und reicht von Menschenhandel über s*xuelle Gewalt bis hin zu organisierter Kriminalität. Der Prozess gegen den Musikproduzenten sorgt weltweit für Aufsehen - nicht zuletzt durch brisante Zeugenaussagen und verstörende Videoaufnahmen, die bei der Verhandlung präsentiert wurden.

Besonders belastend: Aussagen seiner Ex-Partnerin Cassie Ventura, die Diddy schwer beschuldigt und die sich inzwischen als Schlüsselfigur im Verfahren herauskristallisiert. Auch Prominente wie 50 Cent und Justin Bieber sind in den Sog des Skandals geraten.

Während 50 Cent sich wiederholt öffentlich über Diddy lustig macht - unter anderem nach einer Aussage über dessen „Tootsie Roll“-Pen*sgröße -, wird über Justin Bieber spekuliert, ob er selbst Opfer gewesen sein könnte. Ein altes Video von 2009 zeigt, wie Diddy dem damals 15-jährigen Bieber verspricht: „Sobald du 16 bist, darfst du dieses Auto fahren - für 48 Stunden bist du mit mir, wir drehen komplett durch.“

Während Diddys Anwälte die Vorwürfe weiterhin als haltlos zurückweisen, mehren sich nun neue Stimmen, die noch erschreckendere Details ans Licht bringen. Die öffentliche Meinung scheint sich zunehmend gegen Diddy zu richten - und der Druck auf die Justiz wächst, Klarheit und Gerechtigkeit herzustellen.

Zeugen werden bedroht

Jetzt erhält der Fall eine weitere brisante Wendung: Jetzt berichtet eine Zeugin, dass Diddy versucht habe, sie massiv unter Druck zu setzen. Wie aus Insiderkreisen bekannt wurde, soll der 54-Jährige Personen, die vor Gericht aussagen wollten, damit bedroht haben, sie „verschwinden“ zu lassen.

Dawn Richard erklärte vor Gericht, dass Diddy, nachdem sie gesehen hat, dass er Cassie Ventura physisch angegriffen hatte, sie mit dem Tod bedroht habe. Sie erklärt, dass Diddy zu dem Zeitpunkt Cassie gepackt und mehrmals ins Gesicht geschlagen haben soll.

Hier ein Post dazu: