Nach Schelle – DIESE Strafe droht Arafat Abou-Chaker jetzt!
Körperverletzung?!
Wir haben für euch das Strafgesetzbuch durchforstet und mögliche gerichtliche Folgen für den Großfamilien-Chef ausgemacht! Voraussetzung dafür wäre eine Anzeige durch das Opfer oder durch eine dritte Person.
In diesem Fall muss unterschieden werden, ob es sich um „Leichte Körperverletzung“ oder um „Einfache Körperverletzung“ handelt. Für die Anzeige einer leichten Körperverletzung reicht bereits eine Ohrfeige mit der flachen Hand, während die einfache Körperverletzung mit einer geschlossenen Faust ausgeführt wird.
Geht man also von den bekannten Video-Ausnahmen aus, kommt am ehesten die leichte Körperverletzung in Frage. Wird er hierfür verurteilt, muss Arafat mit einer Geldstrafe von 5 – 30 Tagessätzen rechnen. Dies beträgt 1/30 des Nettomonatseinkommens des Täters. Hier wäre alles denkbar, da das Einkommen des Abou-Chaker-Chefs vollkommen intransparent für den normalen Rap-Fan ist.
Hier seht ihr nochmal das Video