U-Haft – Jetzt ist klar, wie es für Gzuz weitergeht

Gzuz

Letzte Woche schockte die Nachricht von Gzuz‘ Inhaftierung die Rap-Landschaft – Bonez MC gab zwar umgehend an, dass sein Crew-Kollege prompt wieder aus der Haft kommt und vor Gericht einen Freispruch erlangt. Dennoch sorgen die Umstände natürlich für Spekulationen in der Community.

Wird er sein angekündigtes Soloalbum fertigstellen und auch rausbringen können, bevor er möglicherweise wieder in Haft geht? Wird er womöglich erneut für eine längere Zeit von seiner Bande getrennt sein? Bonez MC verschafft den Fans jetzt Klarheit!

Album

Auf Instagram bedankt er sich nochmal ausdrücklich für Platz 11 in den Singlecharts für den ersten Song aus dem kommenden Sa4-Album „Neue deutsche Quelle“. Ohne ein Video zu drehen ist der Song innerhalb weniger Stunden einer der meistgestreamten Singles der Crew, was den enormen Hype um Sa4 nochmal unterstreicht.

Da das Album jetzt komplett aufgenommen ist, ist Gzuz nun an der Reihe mit recorden und kann sein Album in den nächsten Wochen und Monaten fertigstellen. Im Frühjahr 2018 soll es dann soweit sein und das Solodebüt des Hamburger Rappers bekommt nach über 2 Jahren einen Nachfolger.

Im Übrigen wurde der dritte Teil von „High und Hungrig“ für das Jahr 2018 angekündigt. Als Fan kann man also nur hoffen, dass Gzuz nochmal davonkommt und die Kollabo mit 187-Chef Bonez MC zustande kommt.

Wer noch mehr über die U-Haft erfahren möchte, kann sich etwas weiter unten informieren. Auch die Schlägerei, die zu der Haft geführt hat, wird ausfügrlich thematisiert.

Hier seht ihr den Post

Haftgrund

Laut einer Meldung des Hamburger Abendblatts, die Bonez MC in seiner Instagram Story postete, hat der Rapper in einem Getränkemarkt in Hamburg Bahrenfeld für Unruhe gesorgt und gemeinsam mit 2 Begeleitern an Bierkästen gerüttelt. Als ein Mitarbeiter des Markts ihn daraufhin zur Rede stellte, wurde Gzuz ausfallend und schlug seinem Gegenüber ins Gesicht.

Zu den ersten beiden Gerichtsterminen im Körperverletzungsverfahren schreibt das Blatt folgendes: Zum ersten Gerichtstermin war Gzuz nicht erschienen, bei einem zweiten Versuch trafen Polizisten den Rapper nicht an seiner Meldeadresse an, um ihn zum Gericht zu bringen“. Als er dann aufgrund von Ruhestörung von Polizeibeamten kontrolliert wurde, fiel auf, dass er zur Fahndung ausgeschrieben ist und bis zu seinem Verfahren und Haft bleiben muss.