14 Monate Haft – Rechts-Experte erklärt, ob Gzuz in den Knast muss

Gzuz

Nachdem Gzuz vor einigen Monaten mit einem Clip, in de er einem Schwan eine Ohrfeige verpasste, Schlagzeilen machte, hat die Tierschutz-Organisation „PETA“ gestern Fakten geschaffen und den Hamburger Rapper für die Aktion wegen Tierquälerei angezeigt.

Da die Tat offensichtlich nicht besonders schwerwiegend ist, ist mit einer Gefängnisstrafe (bis zu 3 Jahre) eigentlich nicht zu rechen. Viel wahrscheinlicher wäre in dem Fall eine Geldstrafe für den 30 jährigen. Seine noch laufende Bewährung ist jedoch ein Problem für Gzuz: Wenn er nämlich verurteilt wird, muss er die Resthaft von 14 Monaten in jedem Fall absitzen!

Rechts-Experte

Die BILD-Zeitung hat nun den Rechtsexperten Frank Razeng zu dem Thema befragt und ihn um seine Einschätzung gebeten. Der Anwalt für Strafrecht hat schlechte Neuigkeiten: „Bei einer Verurteilung ist die Wahrscheinlichkeit, dass er ins Gefängnis kommt, relativ hoch. (..) Bei einem Bewährungsbruch wird die Straftat nicht im Bereich der Geldstrafe geahndet, sondern mit einer Haftstrafe.” (Quelle: Bild)

Da Gzuz auf Bewährung ist, darf er also gar keine Straftaten begehen. Gut für ihn ist lediglich, dass er in dem Fall möglicherweise gar nicht verurteilt wird. Das Boulevard-Blatt erklärt, dass das Tier laut Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes „erhebliche Schmerzen“ erleiden muss, damit eine Tat als Tierquälerei gilt.

Der Schlag selbst ist im Video nicht genau zu erkennen, der Aufprall der Handfläche ist jedoch leicht hörbar. Es ist also tatsächlich völlig offen, ob Gzuz dafür ins Gefängnis geht. Der zuständige Richter oder die zuständige Richterin wird sich die Video-Aufnahmen wohl ganz genau ansehen müssen…

Hier könnt ihr euer Urteil fällen