Ex-Frau von Deso Dogg in Hamburg verhaftet
Deso Dogg
Deso Dogg ist eine der erschreckendsten, aber auch traurigsten Personen, die je etwas mit Deutschrap zu tun gehabt haben. Der ehemalige Rapper hatte vor einigen Jahren Kontakt zu vielen deutschen Rap-Größen und veröffentlichte Musikvideos, die viele Millionen Klicks generieren konnten.
Von außen betrachtet war der Berliner ein vielversprechender Künstler – bis er dann in den islamischen Terror abgerutscht ist. Inzwischen äußerten sich viele Künstler zu dem ehemaligen Rapper. Viele Leute, die ihn früher kannten, konnten den Weg, den er schlussendlich einschlug, nicht nachvollziehen und betrauerten seinen Wandel.
Vergangenes Jahr ist Deso Dogg, bürgerlich Deniz Cuspert, im Alter von 42 Jahren offiziell im Krieg gefallen. Dies bestätigten sowohl das Pentagon, als auch der BND und eine IS-Nahe Nachrichtenagentur.
Festnahme
Die Schlagzeilen um die kontroverse Person Deso Dogg hören jedoch auch Jahre nach seinem vermeintlichen Tod nicht auf. Erst gestern berichtete die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung, dass die Omaima A., Deso Doggs Ex-Frau, in Hamburg verhaftet worden ist.
In der Pressemitteilung heißt es: „Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat (IS)‘ beteiligt zu haben. Im Zusammenhang hiermit besteht zudem der dringende Tatverdacht der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz.“
Ihre Erziehungspflichten soll die Rapper-Witwe verletzt haben, da sie ihre Kinder nach „IS-Ideologie“ erzogen haben soll. Zudem soll Omaima über E-Mails versucht haben Islamisten für den Islamischen Staat zu gewinnen. Nun habe sich genügend Material angesammelt, die eine Festnahme von Omaima A. rechtens machen würden.
Hier seht ihr seine Ex-Frau:
Hier seht ihr den Tweet:
Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)", Pressemitteilung der #Bundesanwaltschaft vom 09.09.2019 https://t.co/ohCv7pG8yW
— Bundesanwaltschaft (@GBA_b_BGH) September 9, 2019