Nach Verhaftung – Fler droht lange Haftstrafe
Verhaftung
Vor wenigen Stunden wurde bekannt, dass Fler am frühen Morgen verhaftet worden ist. Acht Beamte in zivil nahmen den 37-Jährigen heute um 10 Uhr Morgens fest. Hintergrund war seine Auseinandersetzung mit einem RTL-Kamerateam, bei dem es zur Eskalation kam und ein Kameramann verletzt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft verkündete die Festnahme des Rappers heute via Twitter:
„Berliner Polizeibeamte haben heute früh gegen 10.00 Uhr im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin in Zehlendorf den #Rapper #Fler verhaftet. Grundlage ist ein #Haftbefehl wegen Raubes u. Körperverletzung zum Nachteil eines RTL-TV-Teams vom 02.03.2020. HB-Verkündung erfolgt heute.“
Entlassen
In der Zwischenzeit wurde Fler bereits aus dem Gefängnis entlassen, da der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben wurde. Der Richter zweifelt den zugrunde liegenden dringenden Tatverdacht an. Die Staatsanwaltschaft prüft laut eines aktuellen Tweets, ob man diese Entscheidung mittels einer Beschwerde anfechten wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist Fler jedoch aus freiem Fuß:
Strafe
Seine schnelle Entlassung ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass dem Rapper schwerwiegende Verstöße vorgeworfen werden. Da der Kameramann eine Platzwunde am Kopf davontrug und diese relativ eindeutig von Fler stammte, ist eine Verurteilung wegen Körperverletzung oder sogar schwerer Körperverletzung möglich, besonders wenn er einen Gegenstand beim Schlag benutzt hat.
Auch die Zerstörung der Kamera und der Vorwurf, dass er später mit der Kamera weggefahren sei, wiegen schwer. Hier könnte zusätzlich zu einer 5-jährigen Haftstrafe für die mögliche Körperverletzung noch ein weiteres Jahr obendrauf kommen. Wir drücken Fler die Daumen und hoffen, dass er nochmal glücklich davonkommt.
Hier seht ihr die Meldung
Im Termin zur Verkündung des Haftbefehls ist der Ermittlungsrichter der Bewertung der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt und hat den HB wegen Zweifeln am dringenden Tatverdacht aufgehoben. Der Beschuldigte ist entlassen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Einlegung einer Beschwerde. https://t.co/HUX8KdNNh8
— GenStA Berlin (@GStABerlin) March 10, 2020