Shindy soll wegen „Affalterbach“ 175.000 Euro Strafe zahlen

Affalterbach

„Affalterbach“ ist aus mehreren Gründen eine ganz besondere Single für Shindy. Nicht nur ist es sein bisher meist gehörter Song überhaupt und konnte bereits den Goldstatus knacken, auch die Hintergrundgeschichte zum Song ist absolut einmalig. Jeder dürfte wissen, dass die Original-Version des Tracks mit Shirin David in der Hook entstand und die erste Veröffentlichung in einem öffentlichen Streit endete.

175.000 Euro

Nun sorgt der Song auch aus anderen Gründen für Ärger. Denn wegen des Musikvideos droht Shindy nun eine saftige Geldstrafe. Das Amtsgericht Stuttgart stellte dem 31-Jährigen einen Strafbefehl über 175.000 Euro aus, weil er im Video zum Song mit einem falschen Kennzeichen herum gefahren ist.

Im Video sind einige Szenen zu sehen, in denen der Maybach S650 Cabrio das Kennzeichen „DAD DY 1“ trägt. Da es sich dabei nicht um ein echtes Kennzeichen handelt und offenbar keine Sondergenehmigung eingeholt wurde, läuft nun ein Verfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs gegen den berühmten Musiker.

Shindy

Shindy legte jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl ein und war deswegen gestern vor Gericht. Ein Urteil wurde in dem Fall noch nicht gefällt. Allerdings schildert der Anwalt von Shindy gegenüber der BILD-Zeitung die Sachlage und erklärt, weshalb sein Mandant in diesem Fall Recht haben soll:

„Mein Mandant hat sich nicht strafbar gemacht. Es fehlte an der für den Kennzeichenmissbrauch notwendigen rechtswidrigen Absicht. Es gab eine Drehgenehmigung der Stadt. Außerdem hat er das Video mit dem für jeden sichtbaren DAD-DY 1 Kennzeichen veröffentlicht und es wurde bereits über 23 Mio. auf Youtube angeschaut. (..) Mein Mandant wollte mit dem Kennzeichen sicherlich nichts verschleiern. Es diente allein künstlerischen Zwecken.“

Außerdem sei der Wagen nicht wirklich gefahren, sondern wurde mithilfe eines Anhängers bewegt. Nur einige wenige Fahraufnahmen wurden gedreht. Die Produktionsfirma des Videos sei zudem für Dreh- und Kennzeichen-Genehmigungen zuständig gewesen, weshalb Shindy davon ausging, das alles im rechtlichen Rahmen stattfindet.

(Quelle: BILD)

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