Vor Gericht – Verteidiger von Arafat droht dem Verteidiger von Bushido
Bushido
Bei der letzten Gerichtsverhandlung hat Bushido mit seiner Zeugenaussage wieder einmal für Aufsehen gesorgt. Dabei machte vor allem ein Statement zu seiner persönlichen Beziehung zu Arafat Abou-Chaker die Runde. Denn der Rapper behauptete des Gefühl zu haben, dass Arafat eifersüchtig gewesen sein soll, weil Bushido mit anderen Freunden abgehangen hat:
„Es ging darum, mit wem ich Zeit verbringe. Es geht um ein gebrochenes Herz oder was weiß ich was! Arafat war definitiv eifersüchtig, den Eindruck hatte ich. Er wollte, dass es weitergeht mit uns wie bisher bis ans Lebensende.“
Managementvertrag
Doch diesmal nahm die Zeit von Bushido im Zeugenstand nicht den gesamten Verhandlungstag ein, sondern nur einen kleinen Teil. Vielmehr spielten diesmal der Anwalt von Nebenkläger Bushido und dem Verteidiger von Arafat die Hauptrolle der Verhandlung.
Die Staatsanwaltschaft und der Anwalt von Bushido zweifeln die Unterschrift von einem Management-Vertrag zwischen Bushido und Arafat an. Das Problem ist, dass es gleich zwei Versionen desselben Vertrags gibt und beide auf denselben Tag im Jahr 2007 datiert sind.
Anwälte streiten:
Einziger Unterschied ist, dass auf dem einen – den Bushido als den echten bezeichnet – der Anteil von Arafat mit 30% bemessen wird. Auf dem anderen, der laut Bushido eine gefälschte Unterschrift von ihm beinhaltet, werden 50% angegeben. Der Anwalt des Rappers deutete sogar an, dass er von Seiten der Verteidigung von Arafat gewisse „Grenzen“ überschritten sieht.
Daraufhin reagieren die Anwälte Nöding und Birkhoff, die Arafat und einen seiner Brüder vertreten, extrem allergisch und werfen dem Anwalt von Bushido sogar vor, üble Nachrede zu betreiben. Denn auf deutsch gesagt wurde ihnen vorgeworfen, Dokumente unterschlagen zu haben. Am Ende bestätigt Birkhoff gegenüber Bushido-Anwalt Tzschoppe, dass er ihm mit rechtlichen Folgen droht. Im Spiegel wird die gesamte Situation geschildert.
Bushido-Anwalt zweifelt Dokument an
„Tzschoppe zweifelt die Vollständigkeit der Akte des ehemaligen Anwalts an. »Es gibt kein Schreiben an Anis Ferchichi, kein einziges. Es gibt keine Rechnungen oder andere Dokumente, die man in einer anwaltlichen Handakte erwarten würde.« Vor allem fehle die 30-Prozent-Version des Managementvertrags. »Auch Verteidigungsverhalten kennt Grenzen der Zulässigkeit«, sagt Tzschoppe. »Und ja, ich behaupte weiterhin, dass der angeblich vollständige Auszug aus der Handakte des Rechtsanwalts eine Fälschung ist.«“
„Jetzt drohen Sie mir aber“
„Anwalt Toralf Nöding, der einen Bruder Arafat Abou-Chakers verteidigt, echauffiert sich, die Stellungnahme von Bushidos Anwalt sei »stilistisch unterirdisch« und »in hohem Maße unanständig«, seitenlang werde »mit Dreck geworfen«. Arafat Abou-Chakers Verteidiger Hansgeorg Birkhoff wirft Bushidos Anwalt nach einer Unterbrechung sogar vor, mit seiner Stellungnahme in laufender Hauptverhandlung eine Straftat begangen und sich der üblen Nachrede schuldig gemacht zu haben.
Der aktuelle Anwalt von Abou-Chaker versteht die Vorwürfe der Nebenklage als Angriff auf sich selbst. Die Stellungnahme enthalte einen »unverhohlenen Angriff auf meine persönliche Integrität«, sagt Birkhoff. Tzschoppes Vortrag sei geeignet, »mich zu diffamieren«, sagt er. So werde ihm unterstellt, dass er etwas aus einer Akte habe verschwinden lassen. »Das hat noch Folgen«, sagt Birkhoff. »Jetzt drohen Sie mir aber«, stellt Tzschoppe fest. Birkhoff: »Ja, das tue ich.«“
(Quelle: Spiegel)
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