Fler wegen Nötigung, Beleidigung und Leak von Bushido-Dokumenten verurteilt

Fler

Wenn es nach der Staatsanwaltschaft gegangen wäre, würde Fler jetzt hinter Gittern sitzen. Nachdem man mit der ursprünglichen Forderung von 4 Jahren Gefängnis nicht durchkommen würde, korrigierte die Staatsanwältin der geforderte Strafmaß zuletzt auf 22 Monate runter. Der Anwalt von Fler wiederum pochte auf 7 Monate Bewährung. Darum ging es heute vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Urteil:

Nun wurde das Urteil gegen den Rapper gesprochen. Und er hat tatsächlich eine Strafe kassiert. Doch was am Ende herausgekommen ist, ist als deutlicher Sieg für Fler zu bewerten. Von 22 Monaten Knast ohne Bewährung blieben am Ende lediglich 10 Monate Bewährung und eine Zahlung von 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.

Professor Stefan König, der Anwalt des Musikers, machte sich nach der Urteilsverkündung ganz im Stile eines Battlerappers über die Staatsanwaltschaft lustig und erklärte nach dem gescheiterten Versuch, seinen Mandanten ins Gefängnis zu bringen: „Als Tiger gestartet, als Bettvorleger gelandet“

Fahren ohne Führerschein

Verurteilt wird Fler schlussendlich für versuchte Nötigung, Beleidigung, Beihilfe zur verbotenen Mitteilung aus Gerichtsverfahren und fahrlässiges/vorsätzliches Fahren ohne Führerschein. In seinem Abschluss-Statement zum Urteil gab der Richter dem Rapper insofern Unrecht, als dass er den Polizeieinsatz gegen ihn nicht für überzogen befand. Weil Fler offensichtlich sehr wütend gewesen ist, war es verhältnismäßig, ihn in Handschellen zu legen.

„Unglücklich verlaufen“

Er erkennt aber auch an, dass der 38-Jährige durchaus in eine ungünstige Situation gebracht worden ist. Denn eigentlich hätte er seinen Führerschein zu de Zeitpunkt bereits haben sollen. Nur weil der Fall nicht bearbeitet wurde und der Tatvorwurf falsch gewesen ist, war er überhaupt ohne Führerschein unterwegs:

„Das ist tatsächlich etwas unglücklich verlaufen aus Sicht des Angeklagten. Er erhielt ein Schreiben, dass er den Führerschein abholen kann. Tatsächlich ist dieser ihm aber nicht ausgehändigt worden, weil ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein geführt wurde, obwohl die Tat auf einem abgeschlossenen Privatgrundstück stattgefunden hatte.

Der Tatvorwurf wurde also völlig zu Unrecht erhoben, aber deshalb wurde ihm der Führerschein nicht ausgehändigt. Zwei Monate lag die Strafanzeige ohne Bearbeitung rum, erst dann erfuhr er überhaupt von dem Vorwurf. Da war das Kind längst in den Brunnen gefallen.“

(Quelle: BILD)

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