Bushido-Anwalt über Audio-Leaks: „Wer ein Tonstudio hat, kann alles fälschen“

Marco Verch / CC 2.0)

Tonaufnahmen

Ein Bericht des „Stern“ bringt Bushido seit einigen Tagen in die Bredouille. Das Magazin berichtete von einer Tonaufnahme, die beweisen könne, dass der Rapper bei seiner Zeugenaussage über den 18. Januar 2018 gelogen hat. Darin zu hören sind Bushido und Arafat bei dem Gespräch, bei dem der Musiker angeblich beleidigt und erpresst worden sein soll.

Jedoch sind etliche Dinge, die der Rapper über das Treffen berichtete, nicht auf der Aufnahme zu hören. Einen Tag später meldete sich der 43-Jährige zu Wort und erklärte, von seiner bisherigen Aussage nicht abzuweichen. Sollten die Aufnahmen vor Gericht verwendet werden, könnte dies schwerwiegende Konsequenzen für Bushido bedeuten.

Statement von Bushido

Ich bleibe bei meiner Schilderung der Ereignisse am 18. Januar 2018. Die angebliche Aufnahme, auf die sich der „stern“ bezieht, ist uns nicht bekannt und kann daher von uns auch nicht überprüft werden. Es ist jedoch sehr verwunderlich, dass fast 1,5 Jahre nach Prozessbeginn plötzlich eine Aufnahme aufgetaucht sein soll, die die Angeklagten entlasten soll und diese Aufnahme nicht etwa von den Angeklagten in den Prozess eingeführt wurde sondern stattdessen dem „stern“ zugespielt werden.“

Aufnahmen vor Gericht

Jetzt war es soweit und die Audioaufnahmen wurden offiziell dem Gericht zur Prüfung übergeben. Der „Stern“ ließ den illegalen Mitschnitt bereits intensiv von einem Audioforensiker untersuchen. Dasselbe plant nun auch das Gericht. Wie die BILD schreibt, wurden die Aufnahmen auf einem USB-Stick überreicht und werden auf ihre Echtheit geprüft.

„Ein Arafat-Anwalt übergab dem Gericht nach dem „Stern“-Bericht einen USB-Stick mit dem angeblichen Tondokument vom 18. Januar 2018. Aber der Prozess platzt nicht. (…) Ein vom Gericht beauftragter Audioforensiker soll prüfen, ob das Tondokument echt oder gefälscht ist. Erst dann wird entschieden, ob es als Beweismittel zugelassen wird oder nicht.“

Anwalt von Bushido

Danach gibt Tzschoppe, der Anwalt von Bushido, sein Statement ab. Und er stellt in den Raum, dass man mit einem Tonstudio angeblich alles fälschen könne. Deutlicher kann man kaum unterstellen, dass er die Audios für Fakes oder zumindest für bearbeitet hält. Und selbst wenn dies nicht der Fall sei, müsse man die Aufnahmen seiner Einschätzung nach sowieso nicht anhören: „Egal, was auf dem Stick ist – müssen wir gar nicht hören. (…) Wer ein Tonstudio hat, kann alles fälschen.“

(Quelle: BILD)

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