100 Verhandlungstage – Die Kosten für den Bushido-Arafat-Prozess wurden enthüllt
(© Marco Verch / CC 2.0)
Bushido-Arafat-Prozess
Im August 2020 startete der große Prozess zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker. Der Ex-Manager und seine Brüder werden wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und versuchter Erpressung angeklagt. Ein Urteil sollte noch im selben Jahr erfolgen. Doch schnell war klar, dass die Verhandlungen zum Kaugummi-Prozess werden.
Alleine die Zeugenaussage von Bushido dauert rund 20 Verhandlungstage. Nach ihm folgen weitere Größen aus der Rapszene und dem damaligen Umfeld des EGJ-Camps. Sie alle sollten sich zu dem Verhältnis zwischen Bushido und Arafat äußern. Niemand kann etwas beitragen, das wirklich zur Klärung des eigentlichen Sachverhalts beiträgt.
100 Prozesstage
Nun wurde ein fragwürdiger Meilenstein erreicht – gestern fand offiziell Prozesstag Nummer 100 statt. Damit handelt es sich jetzt schon um eines der längsten Verfahren in der deutschen Justizgeschichte. Und auch die Kosten sind immens, ohne dass ein Ergebnis des Prozesses auch nur absehbar wäre. Die BILD hat jetzt kalkuliert, welche Summen des Steuerzahler nur für dieses eine Verfahren tragen muss.
Gut 700.000-800.000 Euro Kosten
Demnach kann jeder geladene Zeuge erst einmal seine Anfahrtkosten und seinen Verdienstausfall geltend machen. Unter den 60 Zeugen befinden sich auch Superstar wie Kay One und Shindy. Auch Bushido bekommt seine Reisen aus Dubai bezahlt, wenn er vor Gericht geladen wird. Wie hoch die Kosten hier insgesamt liegen, ist kaum zu ermitteln.
Zusätzlich dazu müssen auch die anwesenden Richter, Schöffen und andere Mitarbeiter bezahlt werden. Hierfür lassen sich konkrete Zahlen finden. Wie die BILD schreibt, hat allein das anwesende Personal insgesamt 650.000 Euro in 3 Jahren gekostet. Der Polizeischutz, den Bushido für seine Zeugenaussagen benötigt, noch nicht eingerechnet. Alles in allem dürften die Kosten für den Steuerzahler also bei weit über 700.000 Euro liegen:
„Jedes Mal sind drei Richter, zwei Schöffen, ein bis zwei Staatsanwälte und die Protokollführerin vor Ort, Kosten bisher: rund 250 000 Euro. Hinzu kommen acht Pflichtverteidiger, die laut Gebührenordnung 500 Euro pro Tag aufrufen. Macht weitere 400 000 Euro aus der Staatskasse.“ (Quelle: BILD)
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