Trotz Haftstrafe – Deshalb muss Kida Ramadan nicht in den Knast
Verurteilung von Kida Ramadan
Die juristischen Auseinandersetzungen des Schauspielers Kida Ramadan, bekannt aus der Serie „4 Blocks“, haben zu einem rechtskräftigen Urteil geführt. Ramadan, der jüngst wegen verschiedener Vergehen vor Gericht stand, sieht sich nun mit einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten konfrontiert. Die Anklagepunkte reichten vom Fahren ohne Führerschein bis hin zu einer bedrohlichen Auseinandersetzung mit einem Edeka-Mitarbeiter, bei der er angeblich eine gewalttätige Drohung ausgesprochen hatte.
In einem früheren Urteil wurde Ramadan bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Diese sah unter anderem die Zahlung von 20.000 Euro an gemeinnützige Organisationen vor. Diese Auflage erfüllte er jedoch nicht, was zur Aufhebung seiner Bewährung und zur jetzigen Haftstrafe führte.
Die juristischen Probleme Ramadans stehen im Schatten seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ein Insolvenzverfahren wurde gegen ihn eröffnet, was seine finanzielle Lage zusätzlich kompliziert. Trotz seines Erfolgs als Schauspieler und Regisseur stellt sich nun die Frage nach dem Verbleib seines Vermögens. Berichte zeigen, dass das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg von einer Deckung der Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse ausgeht. Was impliziert, dass noch Vermögenswerte vorhanden sein könnten.
Das Insolvenzverfahren wirft nicht nur ein Licht auf Ramadans persönliche Finanzkrise, sondern betrifft auch seine Geschäftsinteressen, einschließlich eines Friseursalons in Berlin-Kreuzberg. Dieser Aspekt seines Lebens und seiner Karriere könnte durch die Insolvenz erheblich beeinträchtigt werden, was die Zukunft dieses Unternehmens in Frage stellt.
Noch kein Haftantritt
Kida Ramadan hatte eine zwei-Wöchige Frist, bevor er sich der Haft stellen musste – diese Frist endete im Januar. Doch auch einen Monat später ist der Film-Star noch auf freiem Fuß. Laut dem Redaktionsnetzwerk Deutschland liegt das an einem Antrag auf Strafaufschub, der am 23. Januar von dem neuen Anwalt des 47-Jährigen gestellt wurde. Der Haftantritt wird nun solange ausgesetzt, bis das Amtsgericht eine Entscheidung über diesen Antrag getroffen hat.
Der Wechsel des Anwalts von Kida Ramadan hat noch eine weitere Kosequenz: Das Gerichtsverfahren, in welchem sich der Regisseur für Führerscheinloses fahren behaupten muss, wurde auf den 28. Februar verlegt. Heute muss sich Ramadan damit also erneut vor Gericht behaupten.
Quelle: RND