Haftstrafe droht – Gzuz muss wieder vor Gericht
Neue Anklage gegen Gzuz
Gzuz, Mitglied der bekannten Rap-Crew 187 Strassenbande, steht erneut im Fokus der Justiz. Wie die News-Zeitschrift BILD berichtet, hat die Hamburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den deutschen Rapper erhoben. Der Grund für die Anklage: Gzuz soll nicht nur im Besitz von Betäubungsmitteln gewesen sein, sondern auch einen Beamten beleidigt haben.
Besonders brisant ist der Fall, da der Musiker sich aktuell noch in einer laufenden Bewährungszeit befindet. Auslöser der neuen Ermittlungen war eine Personenkontrolle auf dem Hamburger Kiez. Dabei soll sich Gzuz laut Staatsanwaltschaft respektlos gegenüber den Beamten verhalten haben.
Zusätzlich wurde bei der Kontrolle ein „ominöses Plastikröhrchen“ sowie ein „verdächtiges weißes Pulver“ sichergestellt. Diese Funde führten zu seiner vorübergehenden Festnahme auf der Davidwache und weiteren Untersuchungen.
Das Ergebnis dieser Ermittlungen ist nun die offizielle Anklage. Für Gzuz könnte dies ernsthafte Konsequenzen haben: Sollte es zu einer Verurteilung kommen, droht nicht nur eine neue Strafe, sondern auch der mögliche Widerruf seiner Bewährung.
Vorstrafen und Bewährung
Der 187-Rap-Superstar muss sich somit erneut vor Gericht verantworten. Doch was heißt das? Gzuz wurde erst vorletztes Jahr im Herbst aus dem Gefängnis entlassen. Zuvor verbüßte er eine Strafe wegen mehrerer Delikte, darunter Verstöße gegen das Waffengesetz, Drogenbesitz und sogar Körperverletzung.
Hinzu kommt, dass er damals zu einer Geldstrafe in Höhe von 414.000 Euro verurteilt wurde. Die aktuelle Anklage setzt seine rechtlichen Schwierigkeiten fort. Sollte die Bewährung widerrufen werden, könnte eine erneute Haftstrafe folgen. Wann der Prozess beginnt, ist derzeit noch unklar.
Hier der BILD-Beitrag:
