Bundesprüfstelle hat „LMS“ von Kool Savas folgeindiziert, aber gibt „Schwul Rapper“ frei
Kool Savas
Es gibt eine Entscheidung bezüglich der legendären Kool Savas-Single „LMS“ aus dem Jahre 1999. Die zuständige Behörde BzKJ hat entschieden, dass das Werk auch nach 25 Jahren weiterhin jugendgefährdend ist und auf dem Index verbleiben muss. Die B-Seite der damaligen Maxi-Single, auf der der Song „Schwule Rapper“ enthalten ist, wird hingegen freigegeben.
BzKJ
Zuständig für eine Indizierung ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz, bis vor ein paar Jahren noch unter dem Namen BPJM bekannt. Durch eine Änderung im Jugendschutzgesetz im Jahr 2021 hat sich nicht nur der Name der Behörde, sondern auch die Auswirkungen einer Indizierung geändert.
Konkret bedeutet eine Indizierung, dass ein Song für 25 Jahre nicht mehr verkauft werden oder anderweitig abrufbar sein darf. Auch darf dafür nicht mehr geworben werden. So dürfen Singlecover, Textpassagen etc. nicht mehr vom Künstler beworben werden. Selbst im Detail über den Inhalt zu sprechen, kann bereits im Graubereich liegen.
Folgeindizierung & Freigabe
In der Begründung ihrer Entscheidung argumentiert das zuständige Gremium, die Lead-Single „LMS“ auch heute noch jugendgefährdend sei. Kinder und Jugendliche könnten das darin beschriebene Verhalten und das herabwürdigende Frauenbild demnach in ihr eigenes Leben übernehmen.
Für den Titel „Schwule Rapper“ hingegen sieht man die Schwelle für eine Indizierung nicht überschritten. Obwohl der Songtext ähnlich hart sei, sei auf diesem Song deutlicher herauszuhören, dass es sich um typische Übertreibungen für das Genre Battlerap handelt. Somit ist der Song nach 25 Jahren also offiziell wieder freigegeben. Unten könnt ihr euch die Single, anhören.
Begründung für die Folgeindizierung
„LMS des Interpreten Kool Savas hat in der Liste der jugendgefährdenden Medien zu verbleiben und wird folgeindiziert. Ihr Inhalt ist weiterhin geeignet, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren. (…) Das Gremium hat folgende Titel als indizierungsrelevant bewertet:
Seite A
Titel 01 „LMS“ (Street Version)
Titel 03 „LMS“ („Acapella)
Das Werk enthält verrohende Aussagen und solche, die Frauen aufgrund ihres Geschlechts diskriminieren. (…) Es besteht das Risiko, dass Kinder und Jugendliche die dargestellte rücksichtslose und Frauen herabwürdigende Lebenseinstellung in ihren Alltag übernehmen.“
„Schwule Rapper“ wird freigegeben
„Als grenzwertig, aber letztlich nicht die Schwelle zur Jugendgefährdung überschreitend hat das Gremium auch den Transport des Frauenbilds im Text zu „Schwule Rapper“ angesehen. (…) Berücksichtigt hat das Gremium dabei die genretypische Wichtigtuerei, welche im Text „Schwule Rapper“ deutlich den Vordergrund einnimmt. Letztendlich geht es um di eigene Überhöhung im Stil des Battle-Raps.“
Hier hört ihr den Song
