Bushido gewinnt Millionen-Streit gegen den Sohn von Arafat Abou-Chaker

Bushido gewinnt Millionen-Klage

Bushido hat einen millionenschweren juristischen Sieg erzielt. Ahmed Abou-Chaker, der 25-jährige Sohn von Arafat Abou-Chaker, ist mit seiner Millionen-Klage gegen Bushido vor dem Landgericht Potsdam gescheitert (Az.: 1 O 358/24). Die Entscheidung basiert auf mehreren rechtlichen Punkten, die die Forderungen des Klägers entkräften.

Aus den Unterlagen geht hervor, dass auf dem Villen-Anwesen am Zehlendorfer Damm in Kleinmachnow rund 2,13 Millionen Euro lasten: 1,2 Millionen Euro Grundschulden und etwa 930.000 Euro Zinsen. Davon entfallen auf Bushidos Anteil 1,06 Millionen Euro, darunter 464.000 Euro Zinsen. Das Grundstück war 2022 zwangsversteigert worden, damals von Ahmed Abou-Chaker für 7.401.500 Euro erworben.

Das Villengrundstück ist behördlich beschlagnahmt. Laut Gericht ist der Vermerk im November 2025 ins Grundbuch eingetragen worden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) äußert sich nicht zum Hintergrund der Beschlagnahme. Ein Sprecher erklärte gegenüber Medien: „Im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren können derzeit keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.“

Grundschulden und Zinsen

Kern des Rechtsstreits war die Frage, ob Ahmed die auf dem Anwesen lastenden Grundschulden und Zinsen tilgen und löschen lassen kann. Sein Angebot an Bushido lautete 365.465,44 Euro, verbunden mit der Bitte um Zustimmung zur Löschung. Das Gericht wies ab: Die Kündigung der Grundschulden erfolgte nicht gegenüber allen Gläubigern, die Summe reichte nicht aus und eine Teilablösung ist rechtlich nicht vorgesehen.

Zudem bestätigte das Gericht, dass der Zinssatz von 18 Prozent jährlich rechtlich wirksam ist. Wer in der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhält, übernimmt die eingetragenen Belastungen einschließlich der hohen Verzinsung. Nach Berechnung laufen damit rund 592 Euro Zinsen pro Tag weiter.

Auch der Versuch, über angebliche Rückzahlungen durch Arafat Abou-Chaker eine niedrigere Belastung zu konstruieren, überzeugte die Kammer nicht. Belege zeigten Rückflüsse von Bushido in Höhe von 150.500 Euro sowie 300.000 Euro über ein ausschließlich für ihn geführtes Anwaltskonto. Ahmed trägt die Verfahrenskosten, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Quelle: BILD)

Hier seht ihr die Meldung

Bild.de